Gemäß einem Bericht von www.merkur.de, muss das Giesinger Bräu nun Kapitalertragsteuer von mini-Investoren eintreiben. Das Münchner Unternehmen belohnt alle, die sich online über ein Crowd-Investment-Portal am Geschäft beteiligen, mit „Genussscheinen“ im Wert von sechs Prozent Zinsen des Investments. Doch nun verlangt das Finanzamt, dass das Brauhaus die Kapitalertragssteuer eigenständig einzieht und bezahlt. Dieser Schritt betrifft etwa 7000 Personen, die an Crowdfunding- oder Crowdinvesting-Aktionen des Giesinger Bräu teilgenommen haben.
Die neuen Regelungen bedeuten, dass einige Investoren ihre Kapitalertragssteuer an mindestens zwei Empfänger überweisen müssen: einerseits an das Giesinger Bräu und andererseits an das Finanzamt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Zinsen in Form von Geld oder Naturalien, wie Bier und Essen, ausgezahlt werden. Die Verwaltung dieser Besteuerung wird einen erheblichen Aufwand für das Brauhaus und sein Team bedeuten.
Zusätzlich kostet dieser Prozess Geld, da speziell geschultes Personal für die Verwaltung der Steuerbelastung eingestellt werden muss. Bräu-Chef Steffen Marx zeigt sich enttäuscht von der neuen Regelung und betont, dass dies die innovative Finanzierungsmethode des Crowdinvestings bürokratisch abwürgt. Er verhandelt derzeit mit dem Finanzamt darüber, ob die Anleger die Steuer nicht indirekt bezahlen könnten, indem sie weniger Genussscheine erhalten. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Regelung auf das Crowdinvesting und weitere Unternehmen in ähnlichen Branchen auswirken wird.
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