Gemäß einem Bericht von www.badische-zeitung.de, steht eine Mietwohnung zum Verkauf, und dies kann bei vielen Mietern Unbehagen hervorrufen. In einer solchen Situation befürchten viele Mieterinnen und Mieter, dass mittelfristig entweder eine Mieterhöhung oder eine Kündigung des neuen Vermieters wegen Eigenbedarfs droht. Aber welche Rechte und Pflichten haben Mietparteien in dieser Situation eigentlich?
Vorkaufsrecht bei Verkauf der Mietwohnung
Egal ob der Mietvertrag eine Klausel zum Vorkaufsrecht vorsieht oder nicht: Mieterinnen und Mieter haben ein gesetzliches Vorkaufsrecht, wenn der Eigentümer die Wohnungen in Eigentumswohnungen umwandeln und an einen Dritten verkaufen möchte. Dies ermöglicht den Mietern, die Wohnung unter denselben Bedingungen zu erwerben, wie sie mit einem Dritten ausgehandelt wurden.
Recht auf Privatsphäre bei Besichtigungen
Mieter müssen potenziellen Käufern zur Besichtigung in die Wohnung lassen, aber sie können darauf bestehen, dass der Vermieter oder zumindest der Verwalter sie begleitet. Zudem haben Interessenten kein Recht darauf, die Wohnräume zu fotografieren.
Übernahme des Mietvertrags durch den neuen Eigentümer
Die neue Eigentümerin oder der neue Eigentümer übernimmt mit dem Kauf der Immobilie auch den bestehenden Mietvertrag. Kündigen kann sie oder er nur nach den allgemeinen Regelungen.
Kündigungsfristen und Eigenbedarfskündigung
Grundsätzlich gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten, welche sich für den Vermieter nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung um jeweils drei Monate verlängert. Eine Eigenbedarfskündigung des neuen Vermieters ist erst nach frühestens drei Jahren möglich und kann unter bestimmten Bedingungen sogar bis zu zehn Jahre aufgeschoben werden.
Die Kenntnis über diese Rechte und Pflichten ist daher von entscheidender Bedeutung, um als Mieter in solchen Situationen angemessen reagieren zu können. So geben die gesetzlichen Bestimmungen den Mietern ein gewisses Maß an Sicherheit und Schutz in einem oft unsicheren und stressigen Umfeld.
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