Gemäß einem Bericht von www.sueddeutsche.de, haben große Internetkonzerne, darunter Amazon, Booking.com, Google Shopping und YouTube, auch hundert Tage nach dem Inkrafttreten des Digital Services Act (DSA) noch immer illegale Design-Tricks („Dark Patterns“) eingesetzt, um Verbraucher in eine bestimmte Richtung zu lenken. Das Gesetz verbietet es seit August 2023, menschliche Verhaltens- oder Wahrnehmungsmuster durch Designtricks auszunutzen. Trotzdem zeigen die Ergebnisse einer Studie des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), dass die Anbieter diese rechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllen und somit gegen das DSA verstoßen.
Die Verbraucherschützer bemängeln insbesondere die mangelnde Transparenz bei Werbekriterien, die unzureichende Darstellung von Kontaktinformationen und die teilweise schwer auffindbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Alle diese Punkte sind innerhalb des DSA geregelt und sollen die Verbraucher vor unlauteren Praktiken schützen.
Die Auswirkungen dieses Verstoßes könnten sowohl den Markt als auch den Verbraucher beeinträchtigen. Durch die illegale Verwendung von Design-Tricks könnten Verbraucher in ihrer Entscheidungsfindung beeinflusst werden, was Auswirkungen auf den Wettbewerb und die Marktdynamik haben könnte. Zudem könnten die fehlende Transparenz bei Werbekriterien und die schwer auffindbaren Kontaktinformationen und AGB das Vertrauen der Verbraucher in diese Internetplattformen schwächen und zu einem Rückgang der Nutzung führen.
Es bleibt abzuwarten, ob die Regulierungsbehörden Maßnahmen gegen diese Verstöße ergreifen werden, um die Einhaltung des DSA durchzusetzen und die Interessen der Verbraucher zu wahren. Bis dahin ist es wichtig, dass Verbraucherinnen und Verbraucher über solche Praktiken informiert sind und ihre Rechte wahrnehmen können.
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