Gemäß einem Bericht von www.n-tv.de,
Die EU-Parlament und der Rat der Mitgliedstaaten haben sich darauf geeinigt, dass es keine verpflichtende Sanierungspflicht für Hausbesitzer geben wird, wie es ursprünglich von der EU-Kommission vorgesehen war. Statt dessen soll der durchschnittliche Energieverbrauch im Gebäudebereich um mindestens 16 Prozent bis 2030 und mindestens 22 Prozent bis 2035 gesenkt werden. Außerdem müssen 16 Prozent der am schlechtesten sanierten Nicht-Wohngebäude bis 2033 renoviert werden. Die Installation von Solaranlagen wird verpflichtend, sofern dies technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist. Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen müssen bis 2040 ersetzt werden und der Einbau neuer Öl- oder Gasheizungen wird ab 2025 nicht mehr gefördert.
Diese Entscheidung wird voraussichtlich zu einer erleichterten Situation für Immobilienbesitzer führen, da die befürchteten kostenintensiven Zwangssanierungen entfallen. Zwar müssen immer noch Energieeinsparziele erreicht werden, aber die Verantwortung liegt weitgehend bei den jeweiligen Mitgliedstaaten, was zu einer flexibleren Umsetzung führen kann. Dies könnte zu einer Stabilisierung des Immobilienmarktes beitragen, da Unsicherheit und finanzieller Druck für Hausbesitzer verringert werden.
Außerdem werden Solaranlagen und erneuerbare Energiequellen nun einen größeren Fokus im Immobiliensektor haben, was möglicherweise zu einem verstärkten Interesse und Investitionen in diesem Bereich führen kann. Die Notwendigkeit zur Erneuerung von Heizungsanlagen wird die Nachfrage nach modernen, energieeffizienten Systemen erhöhen und die Industrie in diesem Bereich ankurbeln. Übersetzt in Chancen und Möglichkeiten für den Immobilienmarkt und die Branche insgesamt.
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