Gemäß einem Bericht von www.behoerden-spiegel.de,
Die Umsetzung des Digital Services Act (DSA) durch große Online-Plattformen wird vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert. Nach über 100 Tagen DSA-Gültigkeit haben die Verbraucherschützer festgestellt, dass diese Plattformen ihre Verpflichtungen aus dem DSA nicht ausreichend erfüllen. Zu den beanstandeten Punkten gehören die Nutzung von Dark Patterns, die mangelnde Transparenz bei Werbeanzeigen und die unzureichende Auffindbarkeit von Kontaktdaten.
Die Nutzung von Dark Patterns, Designtricks, die Nutzer dazu verleiten sollen auf bestimmte Inhalte oder Angebote zu klicken, wird von Plattformen wie Amazon, Booking, Google Shopping und YouTube trotz des DSA-Verbots fortgesetzt. Dies führt dazu, dass Verbraucher sich manipuliert oder getäuscht fühlen. Zudem erfüllen die untersuchten Plattformen nicht die DSA-Verpflichtung, die Kriterien für die Anzeigenschaltung transparent zu machen. Auch die AGB und Kontaktinformationen sind teilweise schwer oder gar nicht auffindbar.
Diese Feststellungen haben Auswirkungen auf den Markt und die Verbraucher. Da große Online-Plattformen weiterhin Dark Patterns verwenden und die Anzeigentransparenz nicht gewährleisten, können Verbraucher in ihrem Kaufverhalten beeinflusst und manipuliert werden. Dies kann zu einem unfairen Wettbewerb auf dem Markt führen und das Vertrauen der Verbraucher in diese Plattformen beeinträchtigen. Die Forderung des vzbv nach einer zentralen und effektiven Aufsicht aller Online-Plattformen durch die Bundesregierung zeigt, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Schutz der Verbraucher zu gewährleisten.
Es ist zu beachten, dass das Bundesministerium für Verkehr und Digitalisierung (BMDV) die Bundesnetzagentur und den Bundesdatenschutzbeauftragten als mögliche Aufsichtsbehörden vorgeschlagen hat, das Gesetz jedoch noch in der Kabinettabstimmung ist. Bis zum 17. Februar 2024 muss die Aufsicht ernannt werden, um die Einhaltung des DSA durch die Online-Plattformen zu überwachen.
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