Gemäß einem Bericht von deutsch.radio.cz, müssen seit August 2021 auch kleinere Unternehmen in Tschechien über ein Whistleblowing-System verfügen, das es ihren Mitarbeitern ermöglicht, rechtswidriges Verhalten am Arbeitsplatz zu melden. Dies betrifft unter anderem Fälle von Korruption, Mobbing, Stalking und Verletzungen interner Vorschriften. Die bisherigen Meldungen von Whistleblowern betrafen hauptsächlich Mobbing am Arbeitsplatz. Das Justizministerium und das Staatliche Amt für Arbeitsinspektion werden die Einhaltung dieser Regelungen kontrollieren, wobei bei begrenzten Personalkapazitäten Kontrollen nur bei konkreten Anlässen durchgeführt werden können.
Die Whistleblower haben die Möglichkeit, Missstände schriftlich, telefonisch oder persönlich zu melden. Unternehmen müssen eine Person ernennen, die diese Meldungen sammelt und registriert. Das Gesetz schützt Whistleblower vor Vergeltungsmaßnahmen seitens des Unternehmens, und Verstöße gegen die Regelungen können eine Geldstrafe von bis zu einer Million Kronen (ca. 41.000 Euro) nach sich ziehen.
Der Verband mittelgroßer und kleiner Unternehmen sieht die Richtlinie kritisch, da sie vor allem kleine Unternehmen belasten könnte. Die finanziellen Kosten und rechtlichen Folgen im Falle einer Anzeige könnten für kleine Unternehmen eine zu große Belastung darstellen. Zudem besteht die Befürchtung, dass Mitarbeiter das Whistleblowing-System missbrauchen könnten, um persönliche Abrechnungen vorzunehmen.
Aus wirtschaftlicher Sicht können diese neuen Regelungen für kleine Unternehmen in Tschechien zu finanziellen Belastungen und Rechtskosten führen. Zudem könnte die Furcht vor Missbrauch des Systems die Arbeitsatmosphäre und das Vertrauensverhältnis zwischen Mitarbeitern und Unternehmen beeinträchtigen. Die tatsächlichen Auswirkungen hängen jedoch von der Umsetzung und Kontrolle der Regelungen ab. Kleine Unternehmen sollten sich daher darauf vorbereiten, angemessene Mechanismen und Ressourcen zur Einhaltung der Whistleblower-Richtlinien bereitzustellen.
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