Gemäß einem Bericht von www.waz.de, erklärt Ingo Aulbach, Sprecher des Bezirks Essen, Mülheim, Oberhausen im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), in welchen Fällen Betroffene Schadensersatz von ihrer Versicherung bekommen können, wenn ein Sturm Schäden verursacht.
Die Stärke des Sturms spielt eine entscheidende Rolle. Ab Windstärke 8 können Hausbesitzer, Mieter und Autobesitzer finanzielle Entschädigung erhalten. Bei Autobesitzern zahlen die Kaskoversicherungen abzüglich vereinbarter Selbstbeteiligungen, aber ohne Rabattrückstufung, wenn beispielsweise Äste, Bäume, Bautafeln oder Dachziegel auf das Fahrzeug gefallen sind.
Für Hausbesitzer und Mieter ist die Situation etwas komplexer. Schäden an Gebäuden und Hausrat, die durch Sturm verursacht wurden, werden von Gebäude- oder Hausratsversicherungen ab Windstärke 8 erstattet. Zusätzlich ist eine Elementarschadenversicherung notwendig, um Schäden durch Regenwasser, Starkregen, Erdrutsche, -senkungen sowie Lawinen abzudecken.
Hauseigentümer werden dringend dazu geraten, ihr Dach nach einem Sturm genau zu inspizieren, auch wenn es auf den ersten Blick unbeschädigt aussieht. Verschobene oder gerissene Dachziegel gelten ebenfalls als Sturmschäden, die von der Gebäudeversicherung übernommen werden sollten. Wichtig ist es außerdem, alle Schäden schnell zu melden und mit einer Kamera zu dokumentieren, da dies die Schadensregulierung erleichtert.
Insgesamt zeigt sich, dass Sturmschäden je nach Versicherungsart und -umfang unterschiedlich abgedeckt werden, daher ist es ratsam, die individuellen Versicherungsbedingungen zu prüfen und gegebenenfalls zu erweitern, um im Falle eines Sturms ausreichend abgesichert zu sein.
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