Gemäß einem Bericht von www.mdr.de, hat sich im Bereich der Versicherung ukrainischer Fahrzeuge in Deutschland nicht viel geändert. Das Deutsche Büro Grüne Karte wickelt weiterhin die Schäden durch Unfälle mit im Ausland zugelassenen Fahrzeugen ab. In Bezug auf Versicherungsschutz gibt es für deutsche Verkehrsteilnehmer keine Veränderungen in diesem Bereich seit dem 8. November 2022. Auch die Verkehrsopferhilfe ist zuständig, wenn kein Versicherungsschutz besteht, unabhängig davon, ob es sich um ausländische oder deutsche Kfz handelt.
Laut Sandra Schwarz, vom Deutschen Büro Grüne Karte e.V., ist der Anteil ukrainischer Fahrzeuge an der Gesamtstatistik der Unfälle in Deutschland nach wie vor verschwindend gering. Daher ist das Problem mit ukrainischen Fahrzeugen deutlich kleiner als die Aufregung in den sozialen Netzwerken.
Was sich für ukrainische Fahrzeuge geändert hat, ist hauptsächlich die Verlängerung der Frist für die Dauernutzung von ukrainischen Kennzeichen in Deutschland. Wenn ein ukrainisches Fahrzeugbesitzer als anerkannter Flüchtling gilt und über Zulassungspapiere verfügt, die zum internationalen Verkehr berechtigen, kann eine befristete Weiternutzung des ukrainischen Kennzeichens beantragen. Die Ausnahmegenehmigung wird bis maximal zum 31. März 2024 und nur für die Dauer der Gültigkeit der Grenzversicherung erteilt.
Insgesamt hat sich somit weiterhin nicht viel an der Versicherung ukrainischer Fahrzeuge in Deutschland geändert. Die deutschen Versicherer haben in den ersten drei Monaten des russischen Krieges gegen die Ukraine unbürokratisch Schäden beglichen, jedoch gelten seit einem Jahr wieder die normalen Regeln.
Es bleibt abzuwarten, ob sich aufgrund politischer Entwicklungen und möglicher wirtschaftlicher Folgen in der Zukunft Änderungen in Bezug auf die Versicherung ukrainischer Fahrzeuge ergeben werden.
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