Gemäß einem Bericht von www.fr.de, ist der digitale Nachlass ein wichtiger Aspekt, der oft vernachlässigt wird. Viele Menschen hinterlassen nach ihrem Tod eine Fülle von Daten und Konten im Internet. Es ist daher ratsam, bereits zu Lebzeiten eine Regelung für den digitalen Nachlass zu treffen, um es den Hinterbliebenen zu erleichtern.
Laut einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Jahr 2018 werden digitale Inhalte beim Erben genauso behandelt wie alles andere und gehen somit auf die Erben über. Dies kann zu erheblichen Kosten führen, da laufende Verträge, Versicherungen und Mitgliedschaften gekündigt werden müssen.
Um den Angehörigen den Zugriff zu erleichtern, wird empfohlen, bereits zu Lebzeiten eine Passwort-Liste anzufertigen, die im Falle des Todes den Erben den Zugang zu den verschiedenen Online-Konten ermöglicht. Diese Liste kann sowohl in physischer Form in einem Tresor oder Bankschließfach hinterlegt, als auch digital auf einem USB-Stick gespeichert werden.
Zusätzlich dazu empfiehlt die Verbraucherzentrale, eine Vertrauensperson zum digitalen Nachlassverwalter zu ernennen, die im Fall der Fälle die Verantwortung für das digitale Erbe übernimmt. Manche Online-Dienste bieten auch spezielle Nachlassoptionen an, wie den Kontoinaktivitätsmanager bei Google oder die Bestimmung eines Nachlasskontakts bei Facebook.
Die mangelnde Vorbereitung des digitalen Nachlasses kann zu rechtlichen Unsicherheiten und hohen Kosten für die Erben führen. Daher ist es ratsam, sich bereits zu Lebzeiten mit diesem Thema auseinanderzusetzen und entsprechende Regelungen zu treffen.
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