Gemäß einem Bericht von www.ak-kurier.de,
Viele Glasfasernetzbetreiber wollen Verbraucher per Ausnahmegenehmigung zur Nutzung von Mietgeräten zwingen. Dies würde die gesetzlich vorgeschriebene Endgerätefreiheit aushebeln. Die Verbraucherzentrale setzt sich bei der Bundesnetzagentur für den Erhalt der Wahlfreiheit ein.
Laut dem Technikexperten Michael Gundall von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz endet die Zuständigkeit des Telekommunikationsanbieters am sogenannten passiven Netzabschlusspunkt. Dies bedeutet, dass Verbraucher das Recht haben sollten, selbst zu entscheiden, ob sie bei ihrem Glasfaseranschluss ein gekauftes Endgerät oder ein Mietgerät des Netzbetreibers einsetzen möchten. Doch mit einem Antrag bei der Bundesnetzagentur wollen die Anbieterverbände vatm, anga, Breko und vku erreichen, dass Verbraucher das Glasfasermodem (ONT) des Anbieters nutzen müssen.
Dies könnte dazu führen, dass Verbraucher energiesparende Kombigeräte, also Router mit integriertem Glasfasermodem, nur noch beim Anbieter mieten können. Dies würde nicht nur die Wahlfreiheit der Verbraucher einschränken, sondern auch dazu führen, dass sie gezwungen sind, weniger energieeffiziente Geräte zu nutzen. Die Verbraucherzentrale setzt sich in einer Stellungnahme bei der Bundesnetzagentur für die Beibehaltung der Endgerätewahlfreiheit ein, in der Hoffnung, dass der Antrag der Anbieterverbände abgelehnt wird.
Die Deutsche Telekom hat sich bereits Ende 2021 positioniert und erlaubt den Verbrauchern die Auswahl, ob sie ein eigenes Glasfasermodem bzw. einen Router mit integriertem Glasfasermodem nutzen wollen, oder ein Gerät des Anbieters kaufen oder mieten möchten. Dies könnte ein positives Beispiel für andere Anbieter sein, die die Wahlfreiheit der Verbraucher respektieren sollten.
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