Gemäß einem Bericht von web.de, Die juristische Auseinandersetzung um Strafzinsklauseln der Commerzbank landet vor dem Bundesgerichtshof (BGH). „Wir ziehen vor den BGH“, sagte Sandra Klug, Abteilungsleiterin Geldanlage, Altersvorsorge, Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Hamburg am Dienstag auf Anfrage. Zwar erhebt die Commerzbank seit Juli 2022 keine Verwahrentgelte mehr, nachdem die Europäische Zentralbank (EZB) die Negativzinsen für geparkte Gelder von Geschäftsbanken abgeschafft hat.
Die Verbraucherschützer wollen das Thema aber auch für die Zukunft grundsätzlich juristisch klären lassen. Die von der Verbraucherzentrale Hamburg kritisierten Bestimmungen der Commerzbank sahen ein Entgelt von 0,5 Prozent pro Jahr auf Spareinlagen vor. Neukunden mussten dies oberhalb eines Freibetrages von 50 000 Euro zahlen, für Bestandskunden der Commerzbank waren höhere Freibeträge von bis zu 250 000 Euro vorgesehen.
Die Verbraucherschützer halten diese Vereinbarungen für „intransparent und unvereinbar mit dem Charakter von Sparverträgen“. Es sei „nicht gerechtfertigt, dass Kundinnen und Kunden nicht nur keine Zinsen erhalten, sondern auch noch ein Entgelt für ihr Guthaben an die Bank zahlen sollen“.
In erster Instanz hatte die Verbraucherzentrale Hamburg Recht bekommen: Klauseln, die ein Verwahrentgelt auf Spareinlagen vorsehen, benachteiligten Kunden unangemessen und dürften daher nicht verwendet werden, urteilte das Landgericht Frankfurt im November.
Doch das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt wertete in seiner in der vergangenen Woche verkündeten Berufungsentscheidung die strittigen Bestimmungen als sogenannte Preishauptabreden, die von der Vertragsfreiheit zwischen Bank und Kunde gedeckt sind. Die Klauseln seien „weder intransparent noch überraschend“, befand das OLG.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs könnte weitreichende Auswirkungen auf den gesamten Bankenmarkt in Deutschland haben. Sollte der BGH die Entscheidung des OLG Frankfurt bestätigen, könnte sich dies darauf auswirken, wie Banken ihre Kunden in Zukunft behandeln und welche Gebühren sie erheben können. Dies könnte zu einer Veränderung der gesamten Bankenlandschaft in Deutschland führen, da andere Banken möglicherweise ebenfalls ähnliche Gebühren einführen. Für Verbraucher könnte dies bedeuten, dass sie in Zukunft mit zusätzlichen Kosten für ihre Spareinlagen rechnen müssen, was einen erheblichen Einfluss auf ihr Sparverhalten haben könnte. Die Entscheidung des BGH wird daher mit Spannung erwartet, da sie potenziell große Auswirkungen auf den deutschen Bankenmarkt und die Verbraucher haben könnte.
Den Quell-Artikel bei web.de lesen