Gemäß einem Bericht von www.noz.de, gilt noch bis zum 30. Juni 2024 das Nebenkostenprivileg für Kabelanschlüsse, wodurch die Kosten über die Nebenkostenabrechnung an alle Mieter weitergegeben werden dürfen. Ab dem 1. Juli 2024 wird jedoch dieses Privileg beendet. Aufgrund dieser Gesetzesänderung erhalten zahlreiche Mieter Briefe von ihren Vermietern, in denen sie darüber informiert werden, dass die zentrale Kabelversorgung ihrer Wohnanlage abgeschaltet wird und sie sich selbst um Verträge mit Fernsehanbietern kümmern müssen.
Die Kabelgesellschaften und Anbieter von Fernsehanschlüssen nutzen diese Situation, um durch Werbung und Drückerkolonnen die Mieter zu neuen Kabel-Verträgen zu überreden. Die Verbraucherzentralen warnen jedoch vor diesen „Medienberatern“ und übereilten Vertragsabschlüssen.
Die Medienberater, die von Haustür zu Haustür gehen, drohen oft mit der Abschaltung des Kabelanschlusses, um Verbraucher zu teuren Neuverträgen zu drängen. Es handelt sich dabei um freiberufliche Berater, die im Auftrag der Kabelnetzbetreiber unterwegs sind und lediglich darauf abzielen, möglichst viele Vertragsabschlüsse zu erreichen, um eine Provision zu erhalten.
Um sich vor solchen Vorgehensweisen zu schützen, empfiehlt die Verbraucherzentrale, niemanden in die Wohnung zu lassen, gelassen zu bleiben, keine Verträge an der Haustür zu unterschreiben, nach dem Dienstausweis zu fragen und im Falle eines ungewollten Vertragsabschlusses diesen zu widerrufen.
Die Auswirkungen dieser Praktiken können für Verbraucher zu finanziellen Schäden und unerwünschten Verträgen führen. Es ist wichtig, die Informationen der Verbraucherzentrale zu befolgen, um sich vor ungewollten Verträgen zu schützen und die Rechte als Verbraucher zu wahren. Mit der Beendigung des Nebenkostenprivilegs für Kabelanschlüsse wird von nun an ein verstärktes Engagement von Verbraucherschutzorganisationen und Aufklärungskampagnen notwendig sein, um Mieter vor derartigen unseriösen Vertriebspraktiken zu schützen.
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