Gemäß einem Bericht von www.tagesschau.de,
Falsche Größe, falsche Farbe, falsche Marke? Oder hat der Schenkende gar völlig danebengegriffen? Was zu beachten ist, wenn Weihnachtsgeschenke umgetauscht werden sollen.
Individuell zugeschnittene Geschenke, wie ein peinliches Fotobuch oder ein zweifelhaft gestalteter Kaffeebecher, der mit einem Namen bedruckt ist, müssen behalten oder entsorgt werden. Ebenso ist ein Umtausch bei Plastik, Dessous oder unpassenden Sexspielzeugen oft ausgeschlossen.
Für den Umtausch im Laden gelten besondere Regeln. In der Regel gilt der Grundsatz: Gekauft ist gekauft, und der Umtausch erfolgt in Form von Ware oder einem Gutschein, nicht Bargeld. Geld zurück im Laden gibt es nur, wenn es beim Kauf ausdrücklich vereinbart wurde.
Im Versandhandel können Käufer den Kaufvertrag ohne Grund stornieren. Es gilt allerdings eine Zwei-Wochen-Frist, und auch hier sind individuell zugeschnittene Waren vom Umtausch ausgeschlossen.
Sollte ein Geschenk kaputt sein, so ist der Verkäufer dazu verpflichtet, dieses umzutauschen oder zu reparieren, sofern es innerhalb von zwei Jahren kaputt geht.
Alle diese Umtauschregeln haben Auswirkungen auf den Verbraucher und den Markt. Verkäufer müssen die Umtauschrichtlinien beachten und entsprechende Lagerhaltung für Umtauschwaren sowie die Abwicklung von Rückgaben und Reparaturen sicherstellen. Für den Verbraucher ist es wichtig, die individuellen Umtauschregeln zu kennen, um Enttäuschungen zu vermeiden.
Es ist also ratsam, vor dem Kauf die Umtauschregeln des Händlers zu prüfen, um im Falle eines Missgeschicks bestmöglich vorbereitet zu sein.
Den Quell-Artikel bei www.tagesschau.de lesen