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Aktuelle Entwicklungen zum Heizungsgesetz: Finanzexperte rät zu Ruhe und Abwarten – Immobilienpreise, Kreditzinsen und Fördermodelle im Blick.

Gemäß einem Bericht von www.br.de,
Selten wurde so viel über ein Gesetz berichtet und diskutiert, wie über das Heizungsgesetz. Und obwohl es beschlossene Sache ist, sind noch immer nicht alle Unklarheiten ausgeräumt. Das merkt man beim Verband für Immobilienbesitzer „Haus und Grund“ vor allem daran, dass aktuell täglich bis zu 20 Neuanmeldungen eingehen. „Es ist eine riesige Verunsicherung zu spüren“, berichtet der Präsident, Rudolf Stürzer. Seien es Energiethemen, Fragen rund um die Wärme, das Mietrecht oder zu Neubauten.

1. Immobilienpreise sinken noch
Zwar sinken die Immobilienpreise derzeit fast überall – das sei aber kein Grund zur Panik, so Stürzers Einschätzung. Denn im Vergleich dazu, wie die Preise in den vergangenen Jahren gestiegen sind, ist das Absinken eher marginal. Hinzukommt, dass verkaufswillige Eigentümerinnen und Eigentümer inzwischen eher froh sein dürften, wenn sie überhaupt Kaufinteressenten finden.

2. Unsicher, wie sich Kreditzinsen entwickeln
„Die Experten schätzen die Lage sehr verschieden ein“, erklärt Stürzer. Es könne durchaus sein, dass die Kreditzinsen sich im neuen Jahr wieder nach unten bewegten, was wiederum mehr Menschen zu einem Kauf umstimmen könnte. Durch diese steigende Nachfrage könnten sich die Kaufpreise wieder stabilisieren.

3. Förder- und Zuschussmodelle für Sanierungen werden noch verhandelt
Wer ein neues Haus baut oder ein altes renoviert, der hofft in der Regel auf staatliche Zuschüsse. Erst Anfang 2023 waren die Richtlinien dafür umfassend erneuert worden. Nun stehen diese Änderungen wieder auf dem Prüfstand, vieles spricht dafür, dass sich hier 2024 einiges ändern könnte. Deshalb ist es ratsam, noch abzuwarten.

4. Kommunale Wärmeplanung kommt voran
Einige Städte und Gemeinden könnten schon im kommenden Jahr mit ihrer Wärmeplanung fertig sein. Das würde bedeuten, dass defekte Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen arbeiten, nicht mehr repariert werden dürfen, sondern entweder durch einen Fernwärme-Anschluss ersetzt werden können, oder durch ein Heizsystem ersetzt werden müssen, das mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien arbeitet.

Weitere Änderungen stehen an
Zwar dominiert das Gebäudeenergiegesetz – kurz GEG – die Sorgen und Fragen vieler Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, doch es gibt noch weitere Änderungen, die 2024 anstehen. Da sind zum einen die sogenannten Balkonkraftwerke. Die Solarpanele, die an Balkonen oder Terrassen befestigt werden können, sollen zu sogenannten privilegierten Maßnahmen gemacht werden. Ein weiterer Punkt ist die Änderung im Telekommunikationsgesetz. Ab 1. Juli können Vermieter die Kabelgebühren nicht mehr auf die Betriebskosten umlegen.

EU-Regel zu „Zwangssanierungen“ tritt abgeschwächt in Kraft
Es gibt außerdem gute Nachrichten für Hausbesitzer, denen eine EU-Richtlinie Renovierungsmaßnahmen hätte aufzwingen können. Der Kompromiss sieht vor: Auch wenn bereits gut isolierte Gebäude auf einen noch besseren Standard gehoben werden, trägt das dazu bei, dass die Ziele erreicht werden. Gut die Hälfte der Einsparungen soll aber durch die Renovierung von Gebäuden, die die schlechteste Energieeffizienz aufweisen, erzielt werden.

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Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

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