Gemäß einem Bericht von www.fr.de, sind derzeit viele Regionen in Deutschland von Hochwasser betroffen. Dies kann zu erheblichen Schäden an Häusern und Eigentum führen. Doch welche Versicherungen greifen in solchen Fällen und welche Vorsichtsmaßnahmen sollten Hausbesitzer ergreifen?
Die Wohngebäudeversicherung deckt in der Regel keine Schäden durch Überschwemmungen ab. Elementarschäden wie Überschwemmungen, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch erfordern eine zusätzliche Option, die abgeschlossen werden muss. In Deutschland sind nur 46 Prozent der Privathäuser gegen diese Schäden abgesichert. Da auch Starkregen Häuser in vermeintlich ungefährlichen Gebieten schädigen kann, ist eine zusätzliche Elementarschadenversicherung in Betracht zu ziehen.
Der Versicherungsschutz besteht, wenn Grundwasser an die Oberfläche tritt und dann ins Haus gelangt. Schäden durch Sturmfluten oder solche durch Grundwasser, das von unten in das Mauerwerk des Kellers eintritt, sind hingegen nicht abgesichert. Es ist daher ratsam, eine Wohngebäudeversicherung inklusive Elementarschadenschutz abzuschließen.
Bei der Entscheidung über den Abschluss einer Elementarschadenversicherung berücksichtigt die Versicherung den Schadensverlauf der letzten Jahre und Jahrzehnte in der Region. Hausbesitzer sollten auch die mit dem Abschluss verbundenen Pflichten beachten, wie die Anbringung intakter Rückschlagklappen in überflutungsgefährdeten Räumen und die Lagerung von Sachen im Keller mindestens 12 Zentimeter über dem Boden in Kombination mit einer Hausratversicherung.
Angesichts der aktuellen Hochwasserlage und der potenziell steigenden Häufigkeit von Starkregenereignissen ist es ratsam, sich mit dem Abschluss einer Elementarschadenversicherung zu befassen und die individuellen Risiken und Möglichkeiten mit der Versicherung zu besprechen.
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