Gemäß einem Bericht von amp.infranken.de,
Eltern können ab sofort ärztliche Bescheinigungen für die Betreuung kranker Kinder auch telefonisch und ohne extra Praxisbesuch erhalten. Diese Bescheinigungen berechtigen zum Bezug von Kinderkrankengeld für maximal fünf Tage. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat diese Regelung zur Vermeidung von Infektionen in Wartezimmern gefordert, und sie ist nun in Kraft getreten. Bisher mussten Eltern mit kranken Kindern persönlich in die Praxis gehen, um eine Bescheinigung zu erhalten, die sie berechtigt, sich von der Arbeit freistellen zu lassen. Die Krankenkasse übernimmt dann einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns als Kinderkrankengeld.
Diese neue Regelung, die die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung für kranke Kinder bis zwölf Jahren einführt, wird voraussichtlich zu einer Entlastung der Eltern führen, da sie nicht mehr persönlich in die Praxis gehen müssen. Zudem trägt sie dazu bei, die Verbreitung von Infektionen in Praxen zu reduzieren.
Die Auswirkungen auf den Markt und die Finanzbranche könnten darin bestehen, dass die Arbeitsausfälle aufgrund der Betreuung kranker Kinder möglicherweise zunehmen. Dies könnte zu einer erhöhten Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld und zu einer entsprechenden Belastung der Krankenkassen führen. Unternehmen werden auch damit rechnen müssen, dass mehr Eltern aufgrund dieser neuen Regelung für kurze Zeit von der Arbeit abwesend sein werden.
Insgesamt ist die Einführung der telefonischen Kinderkrankschreibung jedoch eine sinnvolle Maßnahme, die die Gesundheit der Bevölkerung schützt und den Eltern in dieser herausfordernden Zeit entgegenkommt.
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