Gemäß einem Bericht von www.t-online.de, hat die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) Bedenken bezüglich der Schlagkraft des Wachstumschancengesetzes von Finanzminister Christian Lindner geäußert. Das Gesetz soll die deutsche Wirtschaft mit steuerlichen Veränderungen und Bürokratieabbau um durchschnittlich sieben Milliarden Euro pro Jahr entlasten. DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben betonte, dass das Gesetz die richtigen Ziele verfolge und gute Maßnahmen beinhalte, jedoch seien einige ursprünglich geplante Verbesserungen im politischen Prozess eingeschränkt worden.
Wansleben monierte insbesondere, dass Verluste bei der Bestimmung der Steuerlast weniger stark zugunsten der Unternehmen angerechnet werden sollten. Dies würde die wichtigste Wirkung des Gesetzes beeinträchtigen, da es der deutschen Wirtschaft das Signal nehmen würde, dass die Bundesregierung geschlossen auf die Kraft der Unternehmen setze.
Des Weiteren fordert die DIHK eine Erhöhung der geplanten Prämie für Investitionen in den Klimaschutz von bisher 400 Millionen Euro, um auch kleinen und mittleren Unternehmen die Teilnahme zu ermöglichen. Darüber hinaus wirbt sie für sogenannte Strompartnerschaften, um langfristige Stromlieferverträge zwischen Betreibern von erneuerbaren Energieanlagen und Stromverbrauchern zu fördern.
Der Gesetzentwurf sieht zahlreiche steuerpolitische Maßnahmen vor, um die Konjunktur anzukurbeln, insbesondere eine Prämie für Investitionen in den Klimaschutz und steuerliche Anreize zur Förderung des Wohnungsbau. Jedoch haben bereits der Bundesrat und der Deutsche Städtetag Bedenken geäußert, da sie einen großen Teil der Steuermindereinnahmen tragen sollen. Die Kommunen befürchten Steuerausfälle in Höhe von über 9 Milliarden Euro bis 2028, die wichtige Investitionen in Bereichen wie Klimaschutz, öffentlicher Nahverkehr, Digitalisierung und Ganztagsbetreuung gefährden könnten.
Diese Bedenken könnten dazu führen, dass das Wachstumschancengesetz im politischen Prozess angepasst wird, um die unterstützten Maßnahmen breiter zu fächern und die finanziellen Auswirkungen auf die Kommunen zu mildern. Die öffentliche Anhörung im Finanzausschuss in dieser Woche wird weitere Einblicke in die wahrscheinlichen Anpassungen des Gesetzes geben.
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