Gemäß einem Bericht von www.mdr.de,
Ein Leser hat sich bei uns gemeldet und gefragt, inwiefern es sein kann, dass er als Endverbraucher als Importeur für einen Schaden aufkommen muss. Darüber haben wir mit Ralf Reichertz, dem Referatsleiter für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Thüringen, gesprochen. „Wenn ein Produkt außerhalb der EU erworben wurde, kann der Importeur theoretisch auch der Endverbraucher sein. Allerdings nur dann, wenn er das Produkt weitergibt. Das heißt, wenn er es in Deutschland in den sogenannten allgemeinen Bereich, den ‚Markt‘, bringt. Darunter fällt zum Beispiel, wenn er es vermietet, verkauft oder eben ausleiht“, sagt er.
Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Produkthaftungsgesetz Paragraph 4 Absatz 2. Dieses könne auch mal auf den Endverbraucher ausgelegt werden. Dort heißt es: „Als Hersteller gilt ferner, wer ein Produkt zum Zweck des Verkaufs, der Vermietung, des Mietkaufs oder einer anderen Form des Vertriebs mit wirtschaftlichem Zweck im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit in den Geltungsbereich des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einführt oder verbringt.“ Dabei muss der wirtschaftliche Zweck nicht zwingend gewinnbringend sein, bestätigt Ralf Reichertz.
Das Problem, so der Jurist, ist, dass es bisher keine Rechtssprechung gibt, aber es gibt eben die Regelung, dass der Importeur in Haftung genommen werden kann, wenn er ein Produkt direkt bei einem Händler außerhalb der EU gekauft und in den Markt gebracht hat.
Das Ergebnis ist, dass es sein kann, dass der Verbraucher haftet, und das gefällt uns als Verbraucherzentralen natürlich nicht so“, sagt Ralf Reichertz. Abschließend rät er, besonders bei Produkten mit Akkus vorsichtig zu sein: „Überlegen Sie sich sehr genau, ob Sie bei einem Händler in China oder irgendwo anders ein Gerät mit einem Akku bestellen, bei dem Sie sich nicht sicher sein können, dass er den EU-Standards entspricht. Denn das Versenden von Akkus ist heikel.“
Diese gesetzliche Regelung kann potenziell gravierende Auswirkungen auf den Markt und die Verbraucher haben. Insbesondere Endverbraucher, die Produkte außerhalb der EU erwerben und diese weitergeben, laufen Gefahr, im Falle eines Schadens haftbar gemacht zu werden. Dies könnte zu einer erhöhten Vorsicht beim Kauf und Import von Produkten führen. Besonders Produkte mit Akkus könnten von dieser Regelung betroffen sein, da der Import von Akkus, die nicht den EU-Standards entsprechen, heikel ist.
Insgesamt ist es wichtig für Verbraucher, die potenziellen Auswirkungen der gesetzlichen Regelungen zu verstehen und bei Käufen außerhalb der EU besonders vorsichtig zu sein, um nicht ungewollt in eine Haftungsfalle zu geraten.
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