Gemäß einem Bericht von www.br.de, müssen sich ETF-Anleger in Deutschland auf steuerliche Änderungen ab dem Jahr 2024 einstellen. Die sogenannte Vorabpauschale, die als Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragssteuer auf ETFs dient, wird dann voraussichtlich erhebliche Auswirkungen haben.
Die Vorabpauschale wurde 2018 eingeführt, um auch auf steuerliche Gewinne von ETFs im Depot zu reagieren, selbst wenn diese noch nicht realisiert wurden. Eine Beispielrechnung verdeutlicht, dass Anleger die Vorabpauschale möglicherweise bereits ab dem Jahr 2024 bezahlen müssen. Bei einem angenommenen Wertzuwachs von 10.000 Euro auf 10.700 Euro und einer Gewinnausschüttung von 100 Euro berechnet sich die Vorabpauschale auf 78,50 Euro für einen reinen Aktien-ETF, wobei der Steuersatz von 26,38 Prozent angewendet wird.
Die Einführung der Vorabpauschale hat auch Auswirkungen auf die Versteuerung beim Verkauf von ETFs. Gewinne aus dem Verkauf werden mit 25 Prozent Abgeltungssteuer und eventuell zusätzlichem Solidaritätszuschlag belastet.
Es ist wichtig für Anleger, ihre Freistellungsaufträge zu überprüfen und möglicherweise auf mehrere Banken zu verteilen, um den Sparerfreibetrag optimal auszunutzen. Zudem müssen Anleger die Vorabpauschale in der Einkommensteuererklärung angeben, wobei deutsche Banken die Berechnung in der Regel automatisch durchführen und Anleitungen zur Eintragung der Steuer in der Steuererklärung bereitstellen.
Insgesamt müssen sich ETF-Anleger auf eine erhöhte steuerliche Belastung ab 2024 einstellen, was möglicherweise auch Auswirkungen auf die Investitionsentscheidungen und das Anlageverhalten haben wird.
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