Gemäß einem Bericht von www.merkur.de,
Teile Norddeutschlands sind überflutet – und die Debatte um die Einführung einer Pflichtversicherung für Hauseigentümer ist neu entfacht. Die Diskussion dreht sich um die notwendige Absicherung gegen Naturgewalten wie Hochwasser, Starkregen, Hagel oder Sturm. Bisher war eine Versicherung gegen Elementarschäden für Hauseigentümer freiwillig. Nun drängen Länder, Verbraucherzentralen und der Bund der Versicherten auf eine Pflichtversicherung. Eine mögliche Pflichtversicherung könnte auch Mieter betreffen, da Gebäudeeigentümer die Kosten auf die Mieter umlegen könnten.
Die Diskussion um die Einführung einer Pflichtversicherung ist seit über 20 Jahren nicht abgeebbt und erhielt nach der Flut im Ahrtal im Jahr 2021 neuen Auftrieb. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil drängte kürzlich auf eine rasche Einführung einer Pflichtversicherung. Allerdings hat Bundesjustizminister Marco Buschmann bereits erklärt, dass der Bund wenig von einer Pflichtversicherung hält. Des Weiteren positionierte sich auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kritisch gegenüber einer Versicherungspflicht.
Sollte eine Pflichtversicherung eingeführt werden, könnten die Kosten für Mieter stark davon abhängen, wie die gesetzliche Ausgestaltung aussieht. Die Verbraucherzentralen fordern, Belastungen für Mieter zu vermeiden. In Bezug auf freiwillige Elementarschadenversicherungen raten Verbraucherzentralen Hauseigentümern, auf die Gefährdungszone des Gebäudes zu achten und bei Bedarf eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Im Schadensfall müssen Versicherte ihre Pflichten einhalten, wie beispielsweise die Installation von Rückschlagklappen in überflutungsgefährdeten Räumen.
Die Einführung einer Pflichtversicherung könnte erhebliche Auswirkungen auf den Markt für Versicherungen, die Kosten für Hauseigentümer und Mieter sowie die gesamte Immobilienbranche haben. Die Ablehnung seitens des Bundesjustizministers und des GDV zeigt, dass eine Einigung auf Bundesebene schwierig sein dürfte. Sollten einige Bundesländer eigenständig eine Pflichtversicherung einführen, könnten sich regionale Unterschiede ergeben und die Versicherungskosten je nach Wohnort stark variieren.
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