Gemäß einem Bericht von www.waz.de, müssen Skifahrer in Italien seit 2022 eine gültige private Haftpflichtversicherung nachweisen. Fehlt dieser Nachweis, droht ein Bußgeld von 150 Euro.
Für Skifahrer bedeutet dies, dass sie vor ihrem Italien-Urlaub ihren Versicherungsschutz überprüfen sollten. Ein entsprechender Versicherungsnachweis kann bei ihrem Versicherer oder Versicherungsmakler angefragt werden und muss Angaben zu den versicherten Personen, zum Versicherer und zur Versicherungssumme in deutscher und italienischer Sprache enthalten.
Sollte kein Versicherungsnachweis vorhanden sein, müssen Pistenbetreiber den Skifahrern die Möglichkeit bieten, eine Versicherung vor Ort abzuschließen. Das Fehlen einer private Haftpflichtversicherung kann also nicht nur zu einem Bußgeld führen, sondern auch zu zusätzlichen Versicherungskosten vor Ort.
Zusätzlich zur Haftpflichtversicherung sollten Skifahrer auch ihre Auslandskrankenversicherung überprüfen. Diese kann für den Differenzbetrag zwischen Behandlungskosten im Ausland und in Deutschland aufkommen. Des Weiteren übernimmt laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nur die Kosten eines Hubschraubereinsatzes, wenn dieser aus medizinischen Gründen notwendig war. Falls kein anderer Versicherer leistet, kann eine private Unfallversicherung unter anderem die Kosten für Bergung und Such- und Rettungsleistungen übernehmen.
Insgesamt ist es also wichtig, nicht nur die Haftpflichtversicherung, sondern auch die weiteren Versicherungen im Vorfeld des Skiurlaubs zu prüfen, um unangenehme Überraschungen und zusätzliche Kosten zu vermeiden.
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