Gemäß einem Bericht von www.fr.de,
Bei psychischen Erkrankungen können Anbieter eine Berufsunfähigkeitsversicherung ablehnen. Doch es gibt Möglichkeiten, wie Sie trotz Vorerkrankung versichert werden.
Psychische Erkrankungen wie Burn-out, Depressionen, Angststörungen oder Suchtprobleme zählen zu den häufigsten Gründen für den Ausstieg aus dem Arbeitsleben. In einer Studie der Stanford Universität wurden zuletzt neue Erkenntnisse zu einem bisher unbekannten Subtyp von Depressionen gewonnen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sichert Betroffene in solchen Fällen ab, aber Anbieter verweigern in einigen Fällen die Versicherung aufgrund von bestehenden Vorerkrankungen.
Um eine BU abzuschließen, müssen einige Anforderungen erfüllt werden, darunter eine Gesundheitsprüfung, bei der Versicherungen auf bestehende Vorerkrankungen prüfen, vor allem aus den vergangenen fünf Jahren. Bereits bestehende mentale Probleme können dazu führen, dass entweder die Krankheiten vom Schutz ausgenommen werden oder überhaupt keine Versicherung abgeschlossen werden kann. Gemäß einer Umfrage des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) werden aber immer noch 80 Prozent aller Anträge auf eine Berufsunfähigkeitsrente bewilligt.
Menschen mit Vorerkrankungen können eine anonyme Risikoanfrage an Versicherer stellen. Anbieter können bei Ablehnung einer Versicherung im Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer (HIS-Wagnisdatei) Vermerke eintragen, was zu höheren Zahlungen für den Versicherungsschutz oder zur Verweigerung eines Vertragsabschlusses führen kann. Mit einem Risikozuschlag sichern sich Anbieter ab, da sie von einem erhöhten Risiko für eine Berufsunfähigkeit ausgehen. In einigen Fällen können Versicherer auch Ausschlussklauseln anbieten, bei denen bestimmte Körperteile oder Erkrankungen ausgeschlossen werden, sollte es zur Berufsunfähigkeit kommen.
Es ist daher wichtig, dass die Gesundheitsfragen bei einer BU-Versicherung ehrlich beantwortet werden, da andernfalls bei einer Berufsunfähigkeit keine Leistung erbracht wird. Therapien, die länger als fünf Jahre zurückliegen, müssen nicht mehr angegeben werden. In manchen Fällen kann es sich daher lohnen, mit der Antragstellung zu warten. Daher ist es wichtig, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen sich von ausgewiesenen Fachleuten beraten lassen, um die bestmögliche Absicherung zu erhalten.
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