Gemäß einem Bericht von geschichtedergegenwart.ch, widerrief der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts am 15. November 2023 das zweite Nachtragshaushaltsgesetz aus dem Jahr 2021. Dies kam nicht überraschend, da die Umschichtung von Haushaltsmilliarden aus ungenutzten Corona-Fonds in einen Klimafonds nur schwerlich mit dem Geist der Schuldenbremse vereinbar sein konnte. Dieses Urteil versetzte nicht nur die Bundesregierung, sondern auch Landesregierungen und die Opposition in Aufruhr. Die durch den Richterspruch maximal scharf gestellte Schuldenbremse wurde 2009 eingeführt, um die Finanzkrise zu bewältigen. Doch die eigentliche Bedeutung dieser und inwiefern sie mit der Austeritätspolitik in Verbindung steht wird weiter untern genau analysiert.
Bei dem Blick in die ordoliberale Geschichte zeigt sich, dass die Auswirkungen der Schuldenbremsen und Austeritätsmaßnahmen eng damit verbunden sind. So wird klar, dass die ordoliberale Tradition insgesamt die Bedeutung fiskalischer Disziplin hervorhebt. Diese fiskalische Disziplinitziele stützen sich hauptsächlich gegen keynesianische Vorstellungen von Globalsteuerung und deficit spending, was letztendlich zu einer gewissen Skepsis dagegen führt, ob die Defizite, die in Krisenzeiten angehäuft wurden, in Boom-Zeiten wieder getilgt werden.
Es ist daher zu erwarten, dass aufgrund des Urteils die Überarbeitung der Haushaltsgesetze eingeleitet wird, um der Schuldenbremse gerecht zu werden. Zudem kann aufgrund der Zustimmung der Bundesgabge im Frühsommer durch die Grundgesetzänderung auch eine größere öffentlichen Debatte kommen, da die dramatischen Entwicklungen der Finanzkrise die Medienberichterstattung dominierten. Dies könnte sich auf dem Mark und in der Finanzbranche durch ein verstärktes Interesse an der Thematik und den Gesetzesänderungen auswirken.
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