Gemäß einem Bericht von www.deutsche-apotheker-zeitung.de,
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Der Dissens zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband in Bezug auf die Abrechnung von Rezeptursubstanzen besteht weiterhin. Während der DAV die gesamte Packung zur Abrechnung vorsieht, meint der GKV-Spitzenverband, dass nur der tatsächlich verarbeitete Anteil abgerechnet werden kann. Nun hat sich die Barmer Krankenkasse, eine der größten Krankenkassen in Deutschland, der Auffassung des GKV-Spitzenverbandes angeschlossen und dies in einem Schreiben an die Apotheken klar gestellt.
Diese Entscheidung der Barmer hat potenziell weitreichende Auswirkungen auf die Apotheken und die pharmazeutische Industrie. Indem nur der tatsächlich verarbeitete Anteil der Packung abgerechnet werden kann, könnten Apotheken in Zukunft mit geringeren Einnahmen auskommen. Da die Barmer in ihrem Schreiben auch auf das Wirtschaftlichkeitsgebot im Sozialgesetzbuch V verweist, könnte dies zu einem verstärkten Druck auf Apotheken führen, kosteneffizient zu arbeiten und möglichst wenig Medikamente zu verschwenden.
Die finanziellen Auswirkungen auf die pharmazeutische Industrie könnten ebenfalls signifikant sein. Apotheken könnten gezwungen sein, ihre Einkaufspraktiken anzupassen und möglicherweise kleinere Packungsgrößen zu erwerben, um die Abrechnungsvorgaben der Barmer zu erfüllen. Dies wiederum könnte zu veränderten Liefer- und Nachfrageverhältnissen auf dem Pharmamarkt führen.
Insgesamt ist davon auszugehen, dass die Entscheidung der Barmer, sich der Auffassung des GKV-Spitzenverbandes anzuschließen, zu einer Veränderung der Geschäftspraktiken in der Apothekenbranche und der pharmazeutischen Industrie führen wird. Es bleibt abzuwarten, ob andere Krankenkassen ähnliche Maßnahmen ergreifen werden oder ob dies ein spezifisches Vorgehen der Barmer bleibt.
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