Gemäß einem Bericht von www.infranken.de, haben viele Patienten sich schon einmal in der Situation befunden, in der sie einen Arzttermin kurzfristig nicht wahrnehmen konnten. Doch welche Konsequenzen drohen, wenn man zu einem Arzttermin nicht erscheint? Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat klare Antworten auf diese Fragen und klärt über die Rechtsgrundlage bezüglich Ausfallgebühren auf. Es gibt keine allgemein gültige Rechtsgrundlage für Ausfallhonorare bei nicht wahrgenommenen Arztterminen. Jeder Fall wird vor Gericht individuell bewertet, wobei ein Verdienstausfall eine entscheidende Rolle spielt. Wird ein Ersatzpatient gefunden, ist ein Ausfallhonorar nicht zulässig.
Spezialisierte Praxen, die Termine weit im Voraus vergeben, können bei einem kurzfristigen Ausfall ein Ausfallhonorar verlangen, da der Verdienstausfall nicht zu ersetzen ist. Es wird dringend empfohlen, Arzttermine so früh wie möglich abzusagen, um die Möglichkeit zu geben, den Termin neu zu besetzen und einen Verdienstausfall zu vermeiden. Die Verbraucherzentrale betont, dass es am besten ist, einen Termin einvernehmlich zu verschieben, um ein Ausfallhonorar zu vermeiden.
Bei der Frage, ob Arztpraxen Patienten ablehnen dürfen, kommt es auf die Umstände an. Im Falle eines Notfalls darf ein gesetzlich versicherter Patient nicht abgelehnt werden. Wenn kein Notfall vorliegt, kann die Praxis den Patienten ablehnen, muss jedoch einen triftigen Grund dafür vorweisen. Eine Gebühr für einen nicht abgesagten Termin müssen die Patienten selbst bezahlen, da die Krankenkassen dafür nicht aufkommen.
Aus ökonomischer Sicht kann die Erhebung von Ausfallgebühren bei nicht wahrgenommenen Terminen dazu beitragen, dass Praxen ihren Verdienstausfall kompensieren und ihre Effizienz steigern. Allerdings kann dies auch zu Unmut bei den Patienten führen und die Arzt-Patient-Beziehung beeinträchtigen. Es wäre daher ratsam, transparente und faire Richtlinien für die Erhebung von Ausfallgebühren festzulegen, um mögliche negative Auswirkungen auf den Markt und den Verbraucher zu minimieren.
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