Gemäß einem Bericht von www.radiomuelheim.de, berät die Mülheimer Verbraucherzentrale aktuell zu Gebühren rund um abgesagte Arzttermine. Ausfallhonorare können fällig werden, wenn Patienten Termine sehr kurzfristig oder gar nicht absagen.
Die Entscheidung darüber, ob Ausfallhonorare rechtens sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Laut Verbraucherschützern ist es entscheidend, wie eine Praxis organisiert ist. Spezialisierte Praxen mit langen Wartezeiten oder Praxen, die auf bestimmte Eingriffe spezialisiert sind, dürfen demnach Ausfallhonorare berechnen. Praxen mit vollen Wartezimmern haben hingegen in der Regel keine Probleme, frei gewordene Termine neu zu besetzen.
Es ist außerdem möglich, dass Arztpraxen Patienten ablehnen, wenn kein Notfall vorliegt. Ob jedoch ein Nichterscheinen oder eine kurzfristige Absage einen triftigen Grund darstellt, ist laut Verbraucherzentrale nicht eindeutig geregelt.
Der Rat der Verbraucherzentrale lautet, dass Patienten sich an die Terminabsprachen halten, um Ausfallhonorare zu vermeiden. Bei Unsicherheiten können sie sich auch telefonisch bei der Verbraucherzentrale informieren.
Diese rechtlichen Regelungen können sowohl Auswirkungen auf den Arztmarkt als auch auf die Patienten haben. Spezialisierte Praxen können ihre Organisationskosten durch Ausfallhonorare decken, während Patienten möglicherweise doppelt belastet werden, wenn sie sowohl die Behandlungskosten als auch Ausfallhonorare tragen müssen. Es ist daher wichtig, dass Patienten sich im Vorfeld über die Regelungen ihrer Arztpraxis informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
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