Verbraucherschutz

Finanzexperte enthüllt: Meta muss bei Abo-Modell für Instagram und Facebook nachbessern – Verbraucherzentrale NRW erwirkt einstweilige Verfügung vor dem OLG Düsseldorf.

Gemäß einem Bericht von www.presseportal.de,

Meta Platforms Ireland Limited, das Unternehmen hinter Instagram und Facebook, wurde von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. wegen mehrerer Rechtsverstöße im Zusammenhang mit dem Abo-Modell für die sozialen Netzwerke verklagt. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat im Rahmen eines Eilverfahrens eine einstweilige Verfügung gegen Meta Platforms Ireland Limited erwirkt. Die Verbraucherzentrale NRW prüft nun eine Abhilfeklage, um sicherzustellen, dass Verbraucher:innen, die das Abo abgeschlossen haben, ihr Geld zurückerhalten. Darüber hinaus läuft ein weiteres Verfahren wegen Datenschutzverstößen des Abo-Modells.

Die Bestellbuttons für das „werbefreie“ Abo-Modell auf Instagram und Facebook wurden als unzulässig eingestuft, da sie nicht deutlich genug auf die kostenpflichtigen Verträge hinweisen. Dies könnte dazu führen, dass bereits abgeschlossene Abonnements unwirksam sind und betroffene Verbraucher:innen ihr Geld zurückerhalten. Zusätzlich gibt es rechtliche Bedenken bezüglich Datenschutzverstößen im Zusammenhang mit dem „Pay-or-Consent“-Modell, bei dem Meta keine wirksame Einwilligung in die Verwendung personenbezogener Daten zu Werbezwecken einholt.

Das Unternehmen könnte also gerichtlich dazu verpflichtet werden, unrechtmäßig eingezogene Abogebühren an die Verbraucher:innen zurückzuzahlen. Dies könnte einen finanziellen Einfluss auf Meta haben und auch das Vertrauen der Verbraucher in das Abo-Modell von Instagram und Facebook beeinträchtigen. Zusätzlich gibt es mögliche Datenschutzstrafen im Falle eines negativen Ausgangs des Verfahrens bezüglich Datenschutzverstößen.

Die Einführung des modernisierten Verbandsklagerechts ermöglicht es Verbänden wie der Verbraucherzentrale NRW, im Namen der Verbraucher:innen zu handeln und diesen bei einem erfolgreichen Ausgang direkt Schadensersatzzahlungen oder Erstattungen zuzusprechen, ohne dass diese erneut vor Gericht gehen müssen.

Diese Verfahren könnten die Praktiken von Unternehmen wie Meta Platforms Ireland Limited in Bezug auf kostenpflichtige Abonnements und Datenschutz beeinflussen und das Bewusstsein der Verbraucher für ihre Rechte stärken. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie die Gerichte in diesen Fällen entscheiden werden.

Den Quell-Artikel bei www.presseportal.de lesen

Zum Artikel

Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert