Verbraucherschutz

Meta verletzt Verbraucherschutzrecht mit werbefreier Version von Facebook und Instagram: Bestell-Button muss geändert werden

Gemäß einem Bericht von www.zeit.de,

Der Onlinekonzern Meta hat bei der Einführung einer werbefreien Version der Netzwerke Facebook und Instagram Bestimmungen des deutschen Verbraucherschutzrechts verletzt, wie durch das Oberlandesgericht Düsseldorf festgestellt wurde. Es ging um die Gestaltung des Bestell-Buttons, mit dem eine Abo-Bestellung abgeschlossen wird. Das Urteil, das in einer Unterlassungsklage von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen angestrengt wurde, ist ab sofort rechtskräftig. Die Bestell-Buttons müssen eindeutig auf die Kostenpflicht hinweisen, so eine Vorgabe des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in Deutschland.

Die Formulierung „Abonnieren“ auf den Bestell-Buttons von Meta reicht nach dem Richterspruch nicht aus, da es auch kostenlose Abonnements gibt. Die Verbraucherzentrale sah hierin einen Verstoß gegen das Verbraucherschutzrecht, weil die Bestell-Buttons nicht ausreichend darauf hingewiesen haben, dass bei ihrer Bestätigung ein kostenpflichtiger Abonnementvertrag abgeschlossen wird. Auch der Bestell-Button in den Apps „Weiter zur Zahlung“ genügt dem Urteil zufolge nicht den gesetzlichen Verbraucherschutzvorgaben, da für den Verbraucher nicht erkennbar ist, dass er durch Betätigung des Buttons einen Vertrag abschließt und nicht nur auf eine weitere Seite zur Angabe seiner Daten weitergeleitet wird.

Der Vorstand der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Wolfgang Schuldzinski, sagte, dass selbst ein weltweit tätiges Unternehmen wie Meta sich an europäische und deutsche Verbraucherschutzvorschriften halten muss. Des Weiteren plant die Verbraucherzentrale NRW, auch gegen das „Pay-or-Consent“-Modell von Meta vorzugehen, da sie der Ansicht sind, dass dieses Modell gegen das Datenschutzrecht verstößt und keine wirksame Einwilligung in die Verwendung personenbezogener Daten zu Werbezwecken einholt.

Diese Entwicklung könnte Auswirkungen auf den Markt und die Verbraucher haben. Durch das Urteil werden Onlineunternehmen dazu angehalten, sich an die Verbraucherschutzvorschriften zu halten, wenn es um kostenpflichtige Abonnements und die Gestaltung von Bestell-Buttons geht. Verstöße gegen diese Vorschriften könnten zu rechtlichen Konsequenzen führen und das Vertrauen der Verbraucher in kostenpflichtige Dienste beeinflussen. Meta muss nun seine Bestell-Buttons entsprechend den gesetzlichen Anforderungen ändern, was auch andere Unternehmen dazu veranlassen könnte, ihre Prozesse anzupassen, um ähnliche rechtliche Probleme zu vermeiden.

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Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

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