Gemäß einem Bericht von weltwoche.ch,
Ein Einbruch in die eigene Wohnung ist nicht nur ein emotionaler Schock, sondern wirft auch rechtliche Fragen auf. Insbesondere gilt es zu klären, ob die entwendeten Wertsachen durch die Hausratsversicherung gedeckt sind und bis zu welcher Höhe die Versicherung leistet. Darüber hinaus ist zu beachten, ob der Zeitwert der Wertsachen, der ursprüngliche Listenpreis oder der aktuelle Marktpreis maßgeblich ist. Antworten auf diese und weitere versicherungstechnische Fragen im Falle eines Diebstahls oder Verlusts von Luxus-Uhren wurden in Kooperation mit den Experten des «Certified Pro Owned»-Händlers The Watchbox.com zusammengestellt.
Was bedeutet dies wirtschaftlich gesehen? Zunächst ist zu klären, ob die Hausratsversicherung ausreichend ist, um die gesamte Uhrensammlung abzudecken. Normalerweise sind Wertsachen bis zu einem gewissen Prozentsatz des Gesamtwertes des Hausrats versichert. Wenn die Uhrensammlung den gedeckten Betrag übersteigt, kann eine zusätzliche Wertsachenversicherung abgeschlossen werden, um den Schutz zu erweitern – allerdings zu erhöhten Kosten. Zudem ist von Bedeutung, zu welchem Preis die Uhren versichert sind. In der Regel erstatten Versicherungen den aktuellen Marktwert, der von Experten wie Watchbox geschätzt wird.
Des Weiteren ist die Frage der Deckung außerhalb des Hauses relevant. In der Regel ist eine Aussenversicherung in der Hausratversicherung enthalten, jedoch sollte darauf geachtet werden, ob Trickdiebstähle abgedeckt sind. Auch die Frage der Gewaltanwendung beim Einbruch und die Anforderung einer Anzeige bei Diebstahl spielen eine Rolle. Schließlich sollte klar sein, ob die Uhren in einem Tresor aufbewahrt sein müssen, um den Versicherungsschutz zu erhalten.
Alles in allem weist dieser Bericht darauf hin, dass eine umfassende und detaillierte Prüfung der Hausrats- und Wertsachenversicherung im Falle einer wertvollen Uhrensammlung unerlässlich ist, um im Ernstfall adäquat geschützt zu sein.
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