Gemäß einem Bericht von www.presseportal.de,
Seit dem 1. Januar 2024 wird das Einwegpfand in Höhe von 25 Cent auch auf Milch- und Milchmixgetränke, die in Einwegflaschen aus Kunststoff mit mehr als 0,1 Liter Fassungsvermögen verkauft werden, erhoben. Dies betrifft neben reiner Milch zum Beispiel auch Kakao und Kaffeegetränke mit mehr als 50 Prozent Milchanteil sowie trinkbaren Joghurt und Kefir. Die gesetzliche Pfandpflicht gilt damit jetzt für nahezu alle Getränke in Einwegflaschen und -dosen.
Diese Änderung des Einwegpfands kann verschiedene Auswirkungen auf den Markt und die Verbraucher haben. Zum einen könnte es zu einer erhöhten Rückgabe von Pfandflaschen und -dosen kommen, da die Pfandpflicht nun für nahezu alle Getränke gilt. Auch könnte es zu einem Rückgang von Flaschen und Dosen in der Umwelt führen, da die Erhebung des Pfands Anreize schafft, die Verpackungen zurückzugeben und somit das Recycling zu fördern.
Allerdings sind auch Probleme bei der Rückgabe und der Pfanderstattung von Pfandflaschen und -dosen für Verbraucher weiterhin ein Ärgernis, wie Philip Heldt, Experte für Umwelt und Ressourcenschutz der Verbraucherzentrale NRW, betont. Verbeulte Flaschen und Dosen könnten beispielsweise zu Schwierigkeiten bei der Rückgabe an Automaten führen.
Es ist wichtig, dass Verbraucher über die neuen Regeln und Pflichten rund um das Einwegpfand informiert werden, um Missverständnisse und Probleme zu vermeiden.
Für weitere Informationen können sich Verbraucher an die Pressestelle der Verbraucherzentrale NRW wenden.
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