Gemäß einem Bericht von www.golem.de, wurde der 0-Euro-Internetanbieter Giga Fiber von der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) abgemahnt. Der Abmahnung liegt die irreführende Werbung für einen kostenlosen Glasfaseranschluss und kostenloses Internet zugrunde, die an die Bedingung geknüpft ist, einen zusätzlichen Vertrag mit einem Zahlungsdienstleister für die Abwicklung von regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen abzuschließen. In der Werbung wird der Zahlungsdienstleister nicht genannt, und in der App-Werbung wird nicht einmal die Bedingung erwähnt. Zudem ist die Wirksamkeit der Klausel, die die Nutzung des kostenfreien Payment-Providers vorschreibt, fraglich und könnte als überraschend und daher unwirksam geltend gemacht werden.
Die irreführende Werbung und die fragliche Wirksamkeit der Klausel könnten weitreichende Auswirkungen sowohl auf den Markt als auch auf die Verbraucher haben. Wenn die Abmahnung durch die Verbraucherzentrale erfolgreich ist, könnte dies zu einer Änderung der Geschäftspraktiken von Giga Fiber und anderen Anbietern führen, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen. Zudem könnten Verbraucher, die sich von der irreführenden Werbung angezogen fühlten, ihre Verträge überdenken und Maßnahmen ergreifen, um ihre Rechte zu schützen. Die Unsicherheit in Bezug auf die Wirksamkeit der Klausel könnte auch potenzielle Kunden abschrecken und das Vertrauen in das Angebot von Giga Fiber beeinträchtigen.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickelt und inwieweit Giga Fiber auf die Abmahnung und die Kritik reagieren wird. Die Transparenz und rechtliche Klarheit bezüglich von Angeboten und Vertragsbedingungen sind für Unternehmen und Verbraucher gleichermaßen wichtig, und die Auswirkungen von rechtlichen Maßnahmen in solchen Fällen können signifikant sein.
Den Quell-Artikel bei www.golem.de lesen