Gemäß einem Bericht von www.heise.de, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf auf Antrag der Verbraucherzentrale NRW entschieden, dass der Bestellprozess für das kostenpflichtige Abo von Facebook beziehungsweise Instagram gegen das deutsche Recht verstößt. Die Schaltflächen zur Bestellung des Abonnements enthalten keinen eindeutigen Hinweis auf die Zahlungspflicht und widersprechen somit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Deutschland sowie der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) müssen Bestell-Buttons eindeutig auf eine Kostenpflicht hinweisen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat bestätigt, dass der Kontext unerheblich ist und allein der Text auf der Schaltfläche maßgeblich ist. Die Verbraucherzentrale ist der Meinung, dass nicht nur die Beschriftung der Buttons rechtmäßig angepasst werden muss, sondern auch bereits abgeschlossene Abonnements ungültig sein könnten, womit gezahlte Gebühren eventuell zurückgezahlt werden müssten.
Außerdem hat die Verbraucherzentrale ein Abmahnverfahren eingeleitet, da sie der Ansicht ist, dass Meta keine hinreichende Einwilligung in die Datennutzung zu Werbezwecken einholt, wenn man nicht für die Dienste bezahlt. Des Weiteren vermutet die Verbraucherzentrale, dass das Abomodell gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt, da weiterhin umfangreiche Nutzerprofile erstellt werden und die Wahlmöglichkeit zwischen einem kostenfreien Account und einem kostenpflichtigen Abo nicht der Vorgabe für Freiwilligkeit entspricht.
Die Gerichtsentscheidung und die Klage der Verbraucherzentrale könnten erhebliche Auswirkungen auf den Markt haben. Sollten die Abonnements tatsächlich für ungültig erklärt und bereits gezahlte Gebühren zurückgezahlt werden müssen, könnte dies massive finanzielle Folgen für Meta haben. Darüber hinaus könnte die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit Abomodellen anderer Online-Dienste verstärkt überprüft werden.
Die Meta-Sprecherin hat erklärt, dass das Unternehmen zuversichtlich sei, dass das Abonnementmodell mit dem europäischen Recht übereinstimme, jedoch könnte die aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf dazu führen, dass ähnliche Abo-Modelle in der gesamten Europäischen Union überprüft und angepasst werden müssen.
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