Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem Urteil bestätigt, dass eine Bank einem Kunden, der Opfer eines Phishing-Angriffs wurde, den überwiesenen Betrag nicht zurückerstatten muss, da der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat. Der Kunde, ein Anwalt und Steuerberater, wurde aufgefordert, über einen Weblink, der das Wort „Sparkasse“ enthielt, seine Daten zu bestätigen. Dadurch erlangte ein Betrüger Zugriff auf sein Konto und überwies einen Betrag von 49.999,99 Euro. Die Bank lehnte die Rückerstattung des Betrags ab, da der Kunde grob fahrlässig gehandelt habe.
Die gerichtlichen Entscheidungen in diesen Fällen verdeutlichen, dass bei Phishing-Angriffen die Kontrolle über Sicherheitsmerkmale wie PushTAN nicht in die Hände von Betrügern gelegt werden darf. Kunden müssen ihre Sicherheitsmerkmale schützen und unbefugten Zugriff verhindern. In diesem Fall wurde dem Kunden vorgeworfen, dass er durch die Bestätigung von PushTANs auf telefonischen Zuruf hin grob fahrlässig gehandelt hat. Das Oberlandesgericht betonte, dass der Kunde die Anzeige in der TAN-App gründlich prüfen und auf mögliche Betrugsversuche achten muss.
Diese Entscheidung hat Auswirkungen auf die Finanzbranche, da sie eine klare Botschaft an Bankkunden sendet, ihre Sicherheitsmerkmale sorgfältig zu schützen und bei verdächtigen Nachrichten oder Anrufen äußerst vorsichtig zu sein. Kunden müssen sich der Gefahr von Phishing-Angriffen bewusst sein und darauf achten, ihre Identitäts- und Sicherheitsmerkmale nicht preiszugeben.
Die Rückerstattung des Betrags in solchen Fällen wird von den Banken verweigert, wenn grobe Fahrlässigkeit des Kunden nachgewiesen werden kann. Dieses Urteil dient als Warnung an alle Bankkunden, die sich Phishing-Angriffen und Betrug durch sorgfältige Prüfung von Nachrichten und Anrufen entgegenstellen müssen.
Gemäß einem Bericht von rsw.beck.de
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