Immer mehr Rentner erhalten eine Rente, die nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Laut dem Statistischen Bundesamt beziehen über eine Million Rentner die Grundsicherung im Alter. Wer hat Anspruch auf diese Unterstützung? Alle, die eine Rente beziehen, bedürftig sind und in Deutschland leben, können Grundsicherung beantragen. Dies gilt auch für Menschen mit voller Erwerbsminderung, die aufgrund einer Behinderung Anspruch haben.
Die Bedarfsprüfung für die Grundsicherung im Alter basiert auf verschiedenen Stufen, die sich an den Lebensumständen orientieren. Diese umfassen unter anderem Alleinlebende, Alleinerziehende, Paare und Pflegeheimbewohner. Die Höhe der finanziellen Unterstützung hängt von verschiedenen Faktoren wie angemessenen Kosten für Wohnung, Heizung, Nebenkosten und etwaigen Mehrbedarf ab.
Wenn das Einkommen unterhalb des Bedarfs liegt, wird die Grundsicherung die Differenz abdecken. Es gibt auch Vermögensgrenzen und Unterhaltspflichten von Kindern oder anderen Angehörigen zu berücksichtigen. Rentner, die Grundsicherung beantragen möchten, sollten wissen, wie ihr Einkommen und Vermögen berücksichtigt werden.
Die Grundsicherung im Alter deckt verschiedene Kosten ab, darunter den notwendigen Lebensunterhalt, Unterkunftskosten, Kranken- und Pflegeversicherung, gesundheitlichen Mehrbedarf sowie einmalige und sonstige Mehrbedarfskosten. Bei der Beantragung müssen Rentner ihr Einkommen aus Arbeit, Rente und gegebenenfalls Kindergeld angeben. Es gibt bestimmte Freibeträge und Regelungen für das Einkommen und Vermögen, die zu beachten sind.
Rentner mit einem gewissen Betrag an Ersparnissen können ebenfalls Grundsicherung erhalten. Es gibt bestimmte Ausnahmen für Vermögen, die nicht berücksichtigt werden, aber über das Schonvermögen hinausgehendes Vermögen muss zunächst aufgebraucht werden. Es ist empfehlenswert, einen Grundsicherungsantrag zu stellen, wenn das monatliche Einkommen unter einem bestimmten Betrag liegt.
Der Antrag für die Grundsicherung im Alter muss beim Sozialhilfeträger oder der Rentenversicherung gestellt werden. Die Grundsicherung beginnt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung und wird für zwölf Monate bewilligt. Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig zu erneuern, um eine kontinuierliche Unterstützung zu erhalten.