Die steigenden Energiekosten sind eine finanzielle Belastung für viele Bürger, aber es gibt Möglichkeiten, einen Teil dieser Ausgaben steuerlich abzusetzen. Eine Option besteht darin, die Homeoffice-Pauschale zu nutzen, um Strom- und Gaskosten zu reduzieren. Selbst wenn die Voraussetzungen für ein separates Arbeitszimmer nicht erfüllt sind, können Arbeitnehmer täglich sechs Euro für maximal 210 Tage im Jahr geltend machen, was insgesamt 1.260 Euro pro Jahr ergibt. Erreicht man diesen Betrag, hat man bereits den Arbeitnehmerpauschbetrag überschritten, ab dem die Steuerlast sinkt. Es ist jedoch ratsam, Nachweise zu führen, dass die angegebenen Tage tatsächlich im Homeoffice verbracht wurden.
Alternativ kann man, wenn die Bedingungen für ein Arbeitszimmer erfüllt sind, die gesamten Nebenkosten des Raumes steuerlich absetzen. Die Absetzbarkeit erfolgt anteilig zum gesamten Wohnraum, was bedeutet, dass beispielsweise 15 Prozent der Miete, Strom- und Heizkosten steuerlich abgesetzt werden können, wenn das Arbeitszimmer 15 Prozent des gesamten Wohnraums ausmacht. Es ist ratsam, in jedem Fall auf die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften zu achten und gegebenenfalls Arbeitgeberbescheinigungen als Nachweise für die im Homeoffice verbrachte Zeit bereitzuhalten.