Die Werbungskostenpauschale spielt eine wichtige Rolle, um bestimmte Ausgaben im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steuermindernd geltend zu machen. Für das Steuerjahr 2023 beträgt die Werbungskostenpauschale, auch als Arbeitnehmer-Pauschbetrag bekannt, 1.230 Euro. Dieser Betrag wird automatisch von der Steuer abgezogen, ohne dass weitere Nachweise erforderlich sind. Wenn zusätzliche Werbekosten angegeben werden, werden diese nur berücksichtigt, wenn sie den Pauschbetrag überschreiten.
Zu den Werbungskosten gehören auch die Entfernungspauschale, auch Pendlerpauschale genannt, welche die Kosten für tägliche Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz abdeckt. Des Weiteren können Kosten für das Homeoffice geltend gemacht werden, jedoch nur, wenn sie den Betrag der Werbungskostenpauschale überschreiten. Für beruflich bedingte Umzüge steht eine Umzugskostenpauschale von 886 Euro pro Jahr zur Verfügung.
Um von der Werbungskostenpauschale zu profitieren, müssen die entsprechenden Kosten in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden. Diese werden in der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) der Steuererklärung aufgeführt. Sollten die Werbekosten den Pauschbetrag übersteigen, ist es ratsam, auch die zusätzlichen Kosten anzugeben, um weitere Steuervorteile zu erzielen. Es ist wichtig, Belege sorgfältig aufzubewahren und zwischen privaten und beruflichen Kosten zu unterscheiden.
Die Werbungskostenpauschale bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre steuerliche Belastung zu reduzieren und somit mehr Netto-Einkommen zu erzielen. Durch korrekte Angabe der Werbekosten in der Steuererklärung können Steuerzahler die verschiedenen steuerlichen Vorteile nutzen, die ihnen zur Verfügung stehen. Es ist daher empfehlenswert, sich über die geltenden Pauschbeträge zu informieren und diese bei der Steuererklärung entsprechend zu berücksichtigen.