Starkregen kann zu erheblichen Schäden führen, selbst an hängigen oder bergigen Standorten, da die öffentliche Kanalisation oft nicht ausreichend Wasser aufnehmen kann. Ein überschwemmter Keller infolge von Starkregen ist keine Seltenheit und kann schnell passieren. Die Verbraucherzentrale warnt davor, dass bei Starkregen die Straßenkanalisation überlastet sein kann, was zu Rückstau und anschließender Überschwemmung der Gebäude führen kann.
Grundstückseigentümer haften für Schäden durch Rückstau, wie von der Verbraucherzentrale erklärt wird. Daher ist es ratsam, rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das eigene Haus vor Überschwemmungen und Rückstau bei Starkregen zu schützen. Besondere Vorsicht ist bei Souterrainwohnungen und Räumen unter Straßenniveau geboten, wo Rückstaus besonders gefährlich sein können.
Um die Immobilie vor Rückstau zu schützen, empfiehlt die Verbraucherzentrale, geeignete Vorkehrungen zu treffen. Dazu gehört unter anderem, ungenutzte Abläufe zu verschließen und eine Hebeanlage zu installieren, um Wohnräume unterhalb des Straßenniveaus angemessen zu schützen. Darüber hinaus ist eine regelmäßige Wartung von Hebeanlagen und Rückstauverschlüssen erforderlich, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Eine entscheidende Maßnahme ist die Absicherung des Rückstaurisikos durch eine Elementarschadenversicherung, da Kommunen nicht für Rückstauschäden an privaten Häusern haften und nicht alle Rückstauereignisse automatisch durch die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind. Es ist wichtig, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen, da nicht jeder Rückstau mitversichert ist.