Vorauszahlungen stellen eine finanzielle Verpflichtung dar, die auf Sie zukommen kann, wenn eine hohe Nachzahlung ansteht. Sie werden aufgefordert, im laufenden Steuerjahr Geld zu entrichten, um mögliche Steuernachzahlungen zu vermeiden. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass Sie nicht mit unerwartet hohen Steuerforderungen konfrontiert werden, wenn der Jahressteuerbescheid eintrifft.
In der Regel sind Selbstständige und Gewerbetreibende von Vorauszahlungen betroffen, da sie keine automatischen Lohnsteuerabzüge wie Angestellte haben. Auch Angestellte können in bestimmten Fällen Vorauszahlungen erhalten, insbesondere Ehepaare mit der Steuerklasse drei und fünf aufgrund des Bürgerentlastungsgesetzes. Die Vorsorgepauschale wird im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt, während die tatsächlichen Versicherungsbeiträge bei der Steuererklärung relevant sind.
Der genaue Betrag der Vorauszahlungen richtet sich nach Ihrem Einkommen und ist quartalsweise fällig. Vorauszahlungen können widersprochen werden, insbesondere wenn sich die Einkommensverhältnisse im Laufe des Jahres ändern. Dies erfordert einen formlosen Antrag beim Finanzamt mit entsprechender Begründung, wie beispielsweise einem Einkommensrückgang durch Steuerklassenwechsel oder einmalige Bonuszahlungen.
Sollten Sie trotz Widerspruch Vorauszahlungen leisten müssen, werden diese bei der nächsten Steuererklärung verrechnet. Zu viel gezahlte Beträge werden erstattet, während fehlende Beträge nachgezahlt werden müssen. Eine konstante Einkommenssituation sollte idealerweise dazu führen, dass Ihre geleisteten Vorauszahlungen ausgeglichen sind.