Im Winter 2021/2022 sahen sich einige Stromkunden plötzlich ohne Stromanbieter dastehen, als die Strompreise massiv anstiegen. Unter den Anbietern, die Schwierigkeiten hatten, die vereinbarten Konditionen einzuhalten, war auch der Anbieter Stromio, der daraufhin Verträge beendete. Die Verbraucherzentrale Hessen betrachtet dieses Vorgehen als rechtswidrig und hat eine Musterfeststellungsklage gegen Stromio eingereicht. Ehemalige Kunden des Anbieters haben die Möglichkeit, sich dieser Klage anzuschließen, um im Erfolgsfall auf Schadenersatz zu hoffen.
Um von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, müssen Geschädigte sich kostenfrei im Klageregister beim Bundesamt für Justiz registrieren lassen. Laut Angaben der Verbraucherzentrale Hessen haben sie bis zum 27. Mai 2024 Zeit, dies zu tun, bevor die mündliche Verhandlung beginnt. Die Verbraucherschützer raten den Registrierten, die entstandenen Schäden genau zu dokumentieren, um die Differenz zwischen den Preisen, die sie in der Ersatz- oder Grundversorgung oder bei einem anderen Stromanbieter zahlen, und den vereinbarten Stromio-Preisen für die Vertragslaufzeit zu berechnen.
Die Leiterin der Fachgruppe Rechtsdurchsetzung bei der Verbraucherzentrale Hessen, Kerstin Wolf, erläutert, wie sich der entstandene Schaden grob berechnen lässt. Es wird empfohlen, die Höhe des Schadens genau festzuhalten, um im Erfolgsfall angemessen entschädigt zu werden.