Die gesetzliche Neuregelung der Grundsteuer tritt im kommenden Jahr in Kraft. Das Finanzamt Hersfeld-Rotenburg hat bereits für 94,2 Prozent der wirtschaftlichen Einheiten im Kreis, einschließlich bebauter und unbebauter Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, Bescheide über die neuen Grundsteuermessbeträge verschickt. Diese Quote entspricht dem hessischen Durchschnitt. Sogar Grundstücke, bei denen eine Schätzung erforderlich war, weil keine Eigentümererklärung vorlag, sind inbegriffen.
Im gesamten Bundesland Hessen wurden 9,9 Prozent der Bescheide mit Einsprüchen versehen. Die Reform der Grundsteuer soll für die Kommunen aufkommensneutral sein, was bedeutet, dass die Gesamtsumme der jährlichen Grundsteuer weder steigen noch sinken soll. Bis Mitte des Jahres 2024 wird die Steuerverwaltung individuelle Empfehlungen zur Anpassung der Hebesätze an alle Städte und Gemeinden übermitteln. Diese Empfehlungen werden auch online veröffentlicht.
Es wird ein Vergleich des Volumens der neuen Messbeträge mit den alten Werten zum Stichtag 1. Januar 2022 geben, um die Gemeinden bei der Festlegung der neuen Hebesätze zu unterstützen. Die letztendliche Entscheidung über den konkreten Hebesatz obliegt dann dem jeweiligen Kommunalparlament. Die Reform wirkt sich eventuell auf die Grundstücke aus, daher ist es wichtig, den Besitzern so früh wie möglich Auskunft über eine mögliche Änderung der Abgabenhöhe zu geben.
Die bisherige Berechnung der Grundsteuer wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft, da sie die tatsächliche Wertentwicklung von Grundstücken und Immobilien unzureichend widerspiegelt. Die Reform der Grundsteuer wird ab 2025 umgesetzt, wodurch eine zeitgemäße Berechnung gewährleistet sein soll. Dieser Schritt soll sicherstellen, dass die Grundsteuer gerechter und transparenter wird.
Diese Empfehlungen zu neuen Hebesätzen bis zum Sommer sind entscheidend für die zukünftige Steuerlandschaft in den Gemeinden und werden den Bürgern eine bessere Vorstellung davon geben, wie sich die Reform auf ihre individuellen Abgaben auswirken wird.