Ungebetene Werbeanrufe, Lockvogelangebote, Abofallen oder unzulässige Klauseln in Verträgen – immer wieder gibt es Gründe, sich über Unternehmen zu beschweren. Doch das müssen Sie nicht hinnehmen! Melden Sie Verstöße den Verbraucherzentralen. Diese können dann rechtliche Schritte einleiten. Die Verbraucherzentralen führen jährlich etwa 1.500 Verfahren gegen Unternehmen für Sie durch. Einzelne Verbraucher:innen dürfen keine Unterlassungsklagen erheben, dies wird von qualifizierten Verbraucherverbänden wie der Verbraucherzentrale übernommen. Die Verbraucherzentralen können gegen unseriöse Unternehmen vorgehen, die Kunden übervorteilen wollen. Bei einem Verstoß erhält das Unternehmen eine Abmahnung.
Um die 1.500 Verfahren pro Jahr führen die Verbraucherzentralen in den 16 Bundesländern sowie der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen Unternehmen verschiedenster Branchen. Mehr als die Hälfte wird erfolgreich außergerichtlich abgeschlossen, weil Firmen Unterlassungserklärungen abgeben. In etwa 20 bis 25 Prozent der Fälle wird Klage erhoben. Als Verbraucher:in können Sie in Deutschland selbst keine Unterlassungsklagen erheben, wenn sich ein Unternehmer wettbewerbswidrig verhält oder unzulässige allgemeine Geschäftsbedingungen nutzt. Verbraucherinteressen werden aber von qualifizierten Verbraucherverbänden wahrgenommen. Das können zum Beispiel die Verbraucherzentralen übernehmen.
Stellen die Verbraucherzentralen einen Verstoß fest, schicken wir dem Unternehmen eine Abmahnung. Hiermit wird das Unternehmen aufgefordert, das rechtswidrige Verhalten einzustellen, zum Beispiel nicht weiter mit einer Preissenkung zu werben. Unterschreibt das Unternehmen eine Unterlassungserklärung, ist das Verfahren außergerichtlich erledigt. Das Unternehmen verpflichtet sich durch eine Unterlassungserklärung dazu, das rechtswidrige Verhalten einzustellen. Die Unterlassungserklärung ist strafbewährt – das heißt, dass das Unternehmen sich verpflichtet, eine vereinbarte Vertragsstrafe zu zahlen, wenn es gegen die Erklärung verstößt. Verweigert das Unternehmen die Abgabe der Unterlassungserklärung, kann der Verbraucherverband Klage für Sie einreichen.
Auch gegen unseriöse Unternehmen, die Kunden übervorteilen wollen, können Verbraucherzentralen vorgehen. Wenn Sie als Verbraucher:in einen solchen Verstoß melden, sollten diese den Fall genau dokumentieren und die Unterlagen aufheben. Ohne diese Informationen ist eine mögliche Abmahnung ansonsten aus Mangel an Beweisen von vornherein zum Scheitern verurteilt ist. Reicht ein Verbraucherverband eine Unterlassungsklage gegen ein Unternehmen ein, sind Ihre Ansprüche gegen den Unternehmer aufgrund der Verstöße gehemmt. Das bedeutet, dass Ihre Ansprüche nicht durch Fristablauf verfallen können. Verbraucherverbände sind deswegen verpflichtet, sämtliche Unterlassungsklagen gegen Unternehmen auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Sie sind außerdem verpflichtet über den aktuellen Stand des Verfahrens zu informieren.