Das Hessengeld ist eine Initiative der hessischen Landesregierung, die darauf abzielt, den Immobilienkauf zu erleichtern. Seit dem Amtsantritt der neuen Landesregierung im Januar 2024 wurde das Hessengeld als eines der im Koalitionsvertrag festgelegten Ziele umgesetzt. CDU und SPD haben die Eckpunkte des Programms am 22. April im Neubaugebiet „Am Hainweg“ in Wiesbaden beschlossen. Das Hessengeld gilt rückwirkend für Käufe ab dem 1. März 2024 und soll noch im gleichen Jahr erstmals ausgezahlt werden.
Die Förderung des Hessengeldes ist an bestimmte Kriterien gebunden. Es richtet sich an Personen, die erstmals eine Immobilie in Hessen erwerben und dafür Grunderwerbsteuer zahlen müssen. Die finanzielle Unterstützung variiert je nach Haushaltskonstellation. Beispielsweise erhalten Erstkäufer eines Hauses 10.000 Euro vom Land, ergänzt um jeweils 5000 Euro pro Kind unter 18 Jahren, das mit einzieht. Die Förderung entspricht dabei der Höhe der tatsächlich gezahlten Grunderwerbsteuer und wird über zehn Jahre in gleichen Raten ausgezahlt.
Die Opposition kritisiert das Hessengeld als teures Projekt mit begrenztem Effekt für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Trotzdem schätzt die Landesregierung, dass jährlich rund 23.000 Immobilienerwerbe für das Hessengeld relevant sein könnten. Anträge für das Hessengeld müssen digital gestellt werden und erfordern verschiedene Unterlagen, darunter Personalausweise, der Kaufvertrag und der Grunderwerbsteuerbescheid mit Zahlungsnachweis.
Die Umsetzung des Hessengeldes erfordert aktuell Geduld, da bestimmte Formulare und Antragsmöglichkeiten noch nicht verfügbar sind. Die Landesregierung informiert darüber, dass Käuferinnen und Käufer vorerst nichts unternehmen müssen, um ihre Ansprüche nicht zu gefährden. Die Initiative soll Personen, die erstmals eine Immobilie erwerben, finanziell entlasten und den Zugang zum Eigenheim erleichtern.