Die Riester-Rente bietet als private Altersvorsorge mit staatlicher Unterstützung eine Möglichkeit, zusätzlich zur gesetzlichen Rente vorzusorgen. Trotzdem zeigen Statistiken des Bundesfinanzministeriums, dass die Auszahlungen im Alter im Durchschnitt nur 132 Euro monatlich betragen. Der Finanz- und Versicherungsmathematiker Axel Kleinlein bezeichnet die Riester-Rente daher als lediglich ein „mickriges Taschengeld“.
Eine Vertragsauflösung der Riester-Rente durch Kündigung erfordert sorgfältige Überlegungen. Dabei müssen die staatlichen Zulagen und Steuervorteile zurückerstattet werden, was bei vorzeitiger Kündigung als schädliche Verwendung gilt und die Zuschüsse gefährdet. Zusätzlich fallen Bearbeitungsgebühren an, und die Zinsen auf die eingezahlten Beiträge werden nach Auszahlung versteuert.
Trotz der potenziellen Nachteile der Kündigung gibt es verschiedene Alternativen. Der Vertrag kann beispielsweise beitragsfrei gestellt werden, ohne dass weitere Einzahlungen notwendig sind. Ein Anbieterwechsel kann in einigen Fällen vorteilhaft sein, insbesondere für Familien oder Alleinerziehende mit mehreren Kindern, die Kindergeld beziehen. Die Option einer Kapitalentnahme für Investitionen in Wohnraum oder eine frühere Rentenauszahlung ab einem bestimmten Alter sind weitere Alternativen.
In bestimmten Sonderfällen, wie einer schweren Erkrankung während der Ansparphase, kann eine Kündigung sinnvoll sein. In solchen Situationen könnte das Guthaben an einen im selben Haushalt lebenden Partner übertragen werden, oder es könnte ausgezahlt und anderweitig genutzt oder vererbt werden. Es ist ratsam, eine individuelle Situation sowie die langfristigen Auswirkungen einer möglichen Kündigung der Riester-Rente genau zu prüfen, bevor eine Entscheidung getroffen wird.