Verbraucherschutz

Google muss Kündigungsbutton anbieten: Verbraucherzentrale Bayern gewinnt Klage.

Gerichtsurteil: Was die Verbraucherschützer gegen Google durchsetzen konnten

Die Verbraucherzentrale Bayern hat einen Rechtsstreit gegen Google geführt und siegreich entschieden. Das Landgericht München I hat zugunsten der Verbraucherzentrale Bayern entschieden, dass Google auf seiner Plattform Google One einen Kündigungsbutton bereitstellen muss. Google One ist ein Bezahl-Service, der zusätzlichen Cloud-Speicherplatz bietet. Obwohl Google bereits eine leicht zugängliche Kündigungsschaltfläche hinzugefügt hat, forderte die Verbraucherzentrale Bayern eine Unterlassungserklärung, um sicherzustellen, dass der Button dauerhaft auf der Website verfügbar ist.

Die Juristin Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern begrüßte das Gerichtsurteil und betonte die Bedeutung der Einhaltung von geltendem Recht durch auch große Unternehmen wie Google. Die Einführung eines Kündigungsbuttons für online abgeschlossene Verträge, wie Mobilfunkverträge oder Abonnements von Streamingdiensten und Zeitschriften, ist seit Juli 2022 gesetzlich vorgeschrieben. Diese Maßnahme soll Kündigungen ähnlich einfach gestalten wie Onlinekäufe, jedoch hat nach einer Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes jeder fünfte betroffene Anbieter noch keinen entsprechenden Button integriert.

Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

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