Die FDP hat kürzlich durch einen Beschlussentwurf aus ihrem Parteipräsidium für Diskussionen über die Sozialpolitik der Ampel-Koalition gesorgt. In diesem Entwurf werden härtere Sanktionen gegen Bürgergeldverweigerer vorgeschlagen und die umgangssprachliche „Rente mit 63“ abgeschafft. Der Generalsekretär der SPD bezeichnete diese Pläne als „Beschimpfung von Arbeitnehmern“.
Die FDP plant Kürzungen beim Bürgergeld für „Totalverweigerer“. Personen, die ihren Mitwirkungspflichten beim Bürgergeld nicht nachkommen und zumutbare Arbeit ohne triftigen Grund ablehnen, sollen laut dem Beschlussentwurf mit einer sofortigen Leistungskürzung von 30 Prozent rechnen müssen. Zusätzlich fordert die FDP eine Ausnutzung des Spielraums für strengere Sanktionen, inklusive der Option einer vollständigen Streichung von Leistungen.
Die Abschaffung der „Rente mit 63“ wird von der FDP mit Verweis auf den Fachkräftemangel befürwortet. Deutschland könne sich den vorzeitigen Ruhestand nicht leisten. Stattdessen schlägt die Partei Maßnahmen vor, um die Einstellung von älteren Arbeitnehmern attraktiver zu gestalten, etwa durch Streichung des Arbeitgeberbeitrags zur Arbeitslosenversicherung nach Erreichen der Regelarbeitsgrenze und steuerliche Besserstellung von Überstunden.
In Bezug auf die „Rente mit 63“ gehen jährlich etwa 250.000 Menschen in Frührente. Die Auswirkungen der FDP-Vorschläge bleiben spekulativ, da die Umsetzung in der geforderten Härte unwahrscheinlich ist. Statistische Daten zeigen, dass nur ein sehr geringer Prozentsatz der Bürgergeldempfänger von den vorgeschlagenen Leistungskürzungen betroffen wäre, während die Abschaffung der „Rente mit 63“ verschiedene Szenarien für das Renteneintrittsalter und potenzielle Altersarmut aufzeigt.