Nachdem die Sturmflut an der Ostsee und der Schlei enorme Schäden verursacht hat, stehen Hausbesitzer, Mieter und Gewerbetreibende vor der Frage, wer für die entstandenen Schäden aufkommt. Weder der Bund, noch das Land oder die Gemeinden haften für Schäden an privaten Gebäuden. Es wird empfohlen, den Umfang der Eigenvorsorge zu prüfen und sich durch geeignete Versicherungen abzusichern, da der Staat zunächst keine Hilfe leistet.
Die normale Hausratversicherung und die obligatorische Gebäudeversicherung bieten keinen Schutz bei Sturmflutschäden. In der Regel versichern sie Gebäudeschäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Um sich vor Schäden durch Naturkatastrophen wie Sturmfluten zu schützen, kann eine Elementarversicherung als Zusatz zur Hausrat- oder Gebäudeversicherung in Betracht gezogen werden.
Die Elementarversicherung, auch Naturgefahrenversicherung genannt, bietet Schutz vor Überschwemmungen durch heftige Regenfälle, jedoch nicht bei Schäden durch steigendes Grundwasser. Gegen Sturmflutschäden können sich Hausbesitzer und Gewerbetreibende zusätzlich versichern, wobei die Bedingungen hierfür intensiv geprüft werden.
Besonders im Bereich der Yachthäfen haben Sturm und Wellen erhebliche Schäden verursacht. Spezielle Versicherungsunternehmen wie die Hamburger Yachtversicherung Schomacker bieten Yacht-Kasko-Versicherungen an, die Schutz vor solchen Schäden bieten. Es wird betont, dass Bergungs- und Entsorgungskosten separat versichert sein müssen und Haftpflichtversicherungen in bestimmten Fällen nicht greifen. Betroffene sollten sich zeitnah mit ihren Versicherungen in Verbindung setzen, um Schadensmeldungen einzureichen.