Der Verbraucherschutz hat eine Klage gegen Vodafone wegen einer Preiserhöhung eingereicht, bei der Verbraucher die Möglichkeit haben, sich kostenfrei anzuschließen. Laut der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBZ) müssen Kunden seit 2023 fünf Euro mehr für ihren Internet- und Telefonvertrag zahlen, ohne eine ausreichende Rechtsgrundlage dafür zu haben. Die Preisanpassung wurde als einseitig angesehen, was zur Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm führte.
Vodafone-Kunden haben die Option, sich der Sammelklage anzuschließen und könnten im Erfolgsfall direkt Geld zurückerhalten. Die VZBZ-Vorständin Ramona Pop betont, dass dies das Ziel der Klage sei. Ähnliche Fälle bei Netflix und Spotify zeigen, dass die Erfolgsaussichten durchaus gegeben sind, so das Berliner Kammergericht in einem vergangenen Urteil.
Die Klage richtet sich an Kunden, die von einer Preiserhöhung von fünf Euro in ihren laufenden Internet- und/oder Telefonverträgen betroffen sind. Mobilfunkverträge mit Vodafone sind von der Klage ausgeschlossen. Betroffene Kunden hatten im vergangenen Jahr die Möglichkeit, von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, wenn sie die erhöhten Preise nicht zahlen wollten.
Interessierte Kunden müssen prüfen, ob sie berechtigt sind, sich der Klage anzuschließen, und sich anschließend in das Klageregister eintragen lassen. Die genaue Höhe der potenziellen Rückzahlung seitens Vodafone ist derzeit noch unbekannt. Rund zehn Millionen Kunden waren von der Preiserhöhung betroffen, bei der viele nicht aktiv zugestimmt haben dürften. Im Falle des Erfolgs könnten Kunden möglichweise für einen Zeitraum von zwölf Monaten 60 Euro zurückerhalten.
Im Zusammenhang mit Sammelklagen gegen Unternehmen wie EON wegen überhöhter Heizkosten betont der Verbraucherschutz die Relevanz einer rechtzeitigen Beschäftigung mit potenziellen Kostensteigerungen, um negative finanzielle Auswirkungen zu vermeiden.