Die Verbraucherzentrale NRW hat vor Gericht einen Erfolg gegen „More Nutrition“ erzielt. Der Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln hatte auf Instagram die „Total Vegan Protein Brownie Bowl“ beworben, jedoch mit irreführenden Gesundheitsversprechen. In einem Werbe-Video wurden Angaben gemacht, dass die Backmischung „95% weniger Zucker“, „70% weniger Fett“ enthalte und „perfekt für jede Diät“ sei, ohne Vergleichsangaben zu anderen Brownie-Backmischungen. Das Landgericht Hamburg bestätigte die Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale NRW.
Die Werbeversprechen der Brownie-Backmischung von „More Nutrition“ verstoßen gegen das Gesetz, wie das Projekt „Faktencheck Gesundheitswerbung“ der Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz feststellte. Das Landgericht Hamburg gab den Verbraucherschützern Recht, obwohl das Urteil gegen die Quality First GmbH, das Unternehmen hinter „More Nutrition“, noch nicht rechtskräftig ist. Die Angaben in der Werbung waren irreführend, da sie keine Vergleichsangaben enthielten und somit Verbraucher in die Irre führten.
Gemäß dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und der Lebensmittelinformationsverordnung dürfen Produktinformationen nicht irreführend sein, was auch für Werbung gilt. Eine Irreführung liegt vor, wenn angedeutet wird, dass sich ein Lebensmittel durch besondere Merkmale auszeichnet, obwohl vergleichbare Lebensmittel dieselben Eigenschaften haben. Die Werbeversprechen von „More Nutrition“ verstoßen gegen diese Verbote und sind daher unzulässig. Das Unternehmen wurde abgemahnt, unterzeichnete jedoch keine Unterlassungserklärung.
Das Unternehmen Quality First GmbH vertreibt eine breite Produktpalette mit Nahrungsergänzungsmitteln und Zucker-Ersatzprodukten unter der Marke „More Nutrition“. Es setzt vor allem auf intensives Influencer-Marketing. Das Urteil gegen das Unternehmen verdeutlicht die Bedeutung von klaren und wahrheitsgemäßen Werbeaussagen im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel und Diät-Lebensmittel.