Am 25. April hat der Deutsche Bundestag das neue Renten-Gesetz, bekannt als EM-Bestandsverbesserungs-Auszahlungsgesetz, verabschiedet. Das Gesetz wird voraussichtlich im Juli 2024 in Kraft treten und bringt drei Millionen Rentnern einen Zuschlag zur regulären Rente. Begünstigt werden alle, die zwischen 2001 und 2018 eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben, ohne dass sie einen Antrag stellen müssen. Die Auszahlung des Zuschlags erfolgt automatisch in zwei Phasen.
Ab Juli 2024 wird in der ersten Phase ein vereinfachter Zuschlag ausgezahlt, unabhängig von der regulären Rentenzahlung und jeweils zur Mitte des Monats. Die zweite Phase soll ab Dezember 2025 wirksam werden, in der der vollständige, von der DRV berechnete Zuschlag zusammen mit der laufenden Rente ausgezahlt wird. Die Höhe der Zuschläge beträgt laut dem neuen Gesetz 7,5 Prozent für Renten, die zwischen Januar 2001 und Juni 2014 begannen, und 4,5 Prozent für Renten, die zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 begannen.
Für die drei Millionen betroffenen Rentner bedeutet dies eine spürbare Erhöhung ihrer Rentenzahlungen. Es ist jedoch wichtig zu erwähnen, dass laut DRV eine rückwirkende Verrechnung des vereinfachten Zuschlags mit dem später ausgezahlten Betrag nicht vorgesehen ist. Dies soll sicherstellen, dass alle Anspruchsberechtigten erhalten, was ihnen zusteht.