Die Hessische Landesregierung hat beschlossen, das Hessengeld rückwirkend ab dem 1. März 2024 einzuführen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Freibeträge für die Grunderwerbsteuer zu schaffen, um mehr Menschen den Kauf eines Eigenheims zu ermöglichen, insbesondere junge Familien. Gemäß den festgelegten Eckpunkten des Hessengelds erhalten Erstkäufer eines Hauses 10.000 Euro vom Land, zusätzlich 5.000 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren, das mit einzieht. Die Auszahlung erfolgt in Raten über zehn Jahre, bis zur Höhe der tatsächlich gezahlten Grunderwerbsteuer.
Eine kritische Stimme gegen das Hessengeld kommt von den Grünen, die das Projekt als kostspielig mit begrenzter Wirkung für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums sehen. Es wird betont, dass das Hessengeld nur für den Kauf der ersten selbstgenutzten Immobilie in Hessen gilt, während Erbschaften, Schenkungen und Neubauten auf bereits im Familienbesitz befindlichen Grundstücken nicht gefördert werden. Personen, die bereits eine Immobilie erworben haben, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Landesregierung plant, mit dem Hessengeld jährlich etwa 23.000 Erwerbsvorgänge zu unterstützen. Anträge für das Hessengeld müssen digital eingereicht werden und erfordern Personalausweise, Grunderwerbsteuerbescheide, notariell beurkundete Kaufverträge und andere Dokumente. Die Abwicklung der Anträge erfolgt über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen. Es wird erwartet, dass im Herbst die ersten Anträge gestellt und abgewickelt werden können.